Landgericht Tübingen: Berufungsprozess um Missbrauchsfall wegen Erkrankung verschoben

Die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Tübingen.
Jonas Bleeser- Berufungsprozess gegen Tübinger Arzt wegen Missbrauchs beginnt am 13. Februar.
- Arzt 2024 wegen 52-fachem Missbrauch zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
- Angeklagter und Nebenklage legen Rechtsmittel ein; mögliche höhere Strafe.
- Verhandlungstermine am 13., 18. und 27. Februar.
- Arzt kämpft vor Arbeitsgericht gegen Entlassung durch Uniklinikum Tübingen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Verfahren fand im April vergangenen Jahres bundesweit Beachtung: Ein Arzt der Tübinger Psychiatrie stand wegen Vergewaltigung und 53-fachem sexuellen Missbrauch einer Patientin vor dem Tübinger Schöffengericht. Die Richter verurteilten den damals 61-jährigen Mediziner, der noch in der Facharzt-Ausbildung zum Psychiater war, in erster Instanz zu zweieinhalb Jahren Haft. So hatte es die Staatsanwaltschaft Tübingen beantragt, nachdem sie den Vorwurf der Vergewaltigung für nicht beweisbar hielt.
Die Richter stellten fest, dass der Mediziner der zum Zeitpunkt der Verurteilung 35-jährigen Patientin Einzeltherapiestunden angeboten habe, auch gegen den Rat von erfahrenen Kollegen. Dass beide sich regelmäßig trafen und es vielfach zum Geschlechtsverkehr kam, teils auch im Behandlungszimmer des Arztes in der Klinik, leugnete im Verfahren auch der damals 61-jährige Angeklagte nicht. Wohl aber, dass er die Frau therapeutisch behandelt habe. Deshalb hatte seine Verteidigerin im Prozess einen Freispruch gefordert – denn erst das Therapieverhältnis machte juristisch daraus eine Straftat.
Sexuelle Beziehungen zwischen Behandelnden und Patienten sind in einer Therapie nicht nur ein schwerer Verstoß gegen ethische Berufsstandards. Sie sind wegen des besonderen Machtgefälles nach dem Gesetz auch einvernehmlich verboten. Deshalb gibt es für solche Fälle einen eigenen Paragrafen: 174c im Strafgesetzbuch stellt „Sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“ unter Strafe.
Gegen das Urteil legte der Mediziner Rechtsmittel ein. Auch die Nebenklage ist in Berufung gegangen. Sie hatte im ersten Prozess vier Jahre Gefängnis gefordert. Eigentlich hätte die Neuverhandlung am Tübinger Landgericht bereits am 6. Februar beginnen sollen. Doch weil der Angeklagte erkrankte, wurde es nun auf einen bislang unbestimmten Zeitpunkt verschoben.
Der Ausgang des Verfahrens ist offen: Hätte nur der verurteilte Arzt Rechtsmittel eingelegt, wäre eine höhere Strafe im Berufungsverfahren wegen des Verschlechterungsverbots laut Gesetz nicht möglich gewesen. Da aber auch die Nebenklage Rechtsmittel eingelegt hat, ist dies nun anders. Und auch eine Verurteilung wegen Vergewaltigung ist wieder möglich. Die Folgen des Falles beschäftigen auch weiter das Reutlinger Arbeitsgericht: Dort wehrt sich der Mediziner gegen seine Entlassung durch das Uniklinikum Tübingen, das ihm nach der Verurteilung Hausverbot erteilt und ihm gekündigt hatte.


