Kreisforstamt warnt vor Waldbrandgefahr: Grillstellen im Kreis Tübingen bleiben offen

Erlaubt ist das Grillen noch an offiziellen Stellen, aber möglichst nur mit Grillkohle, um den Funkenflug zu reduzieren.
DAV Rottenburg- Trockenheit erhöht die Waldbrandgefahr im Kreis Tübingen; Grillstellen bleiben offen.
- Grillen ist nur an offiziellen Feuerstellen erlaubt, Wind und Funkenflug erfordern Vorsicht.
- Autos dürfen nicht auf Wiesen parken; heiße Katalysatoren könnten Brände auslösen.
- Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober; Rettungswege müssen frei bleiben.
- Waldbrände sofort unter 112 melden; genaue Ortsangabe ist wichtig.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine anhaltende Hochdruckwetterlage sorgte seit Anfang Juni für Sommertemperaturen. Deswegen stieg die Gefahr von Waldbränden. Darüber informiert die Abteilung Forst in einer Pressemitteilung. Ab und zu kommt es zu Regenfällen. Das sorge kurzfristig für Entspannung, heißt es in der Mitteilung. Nach aktueller Einschätzung des Forstamts können die Grillstellen im Landkreis deswegen offenbleiben.
Die Waldbesitzer und die Förster des Landratsamtes Tübingen mahnen dennoch zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer. Folgende Punkte sind zu beachten:
Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Besondere Vorsicht ist bei starkem Wind geboten. Wer Grillen möchte, soll Grillkohle verwenden, um den Funkenflug zu reduzieren. Nicht gestattet ist das Grillen mit mitgebrachten Grillgeräten. Das Feuer muss immer beaufsichtigt werden und soll vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Grillkohle-Asche darf erst entsorgt werden, wenn sie vollständig abgekühlt ist. Nicht vollständig abgekühlte Asche enthält Glutnester.
Autos nur auf Parkplätzen abstellen
Außerdem fordert das Forstamt auf, nur ausgewiesene Parkplätze zu nutzen und Autos nicht auf Wiesen, Grünflächen oder Feldern abzustellen. „Die heißen Katalysatoren können dazu führen, dass der Untergrund Feuer fängt.“ Offenes Feuer ist nur außerhalb des Waldes mit einem Mindestabstand von 100 Metern zum Waldrand erlaubt.
Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Die Zufahrtswege zu den Wäldern müssen frei bleiben, es handelt sich um wichtige Rettungs- und Löschwege.
Im Brandfall: Jeden Waldbrand unverzüglich unter der Notrufnummer 112 melden. Wichtig ist eine möglichst genaue Ortsangabe.
Einen gewissen Schutz vor Waldbränden biete der arten- und strukturreiche Mischwald in den hiesigen Wäldern, heißt es in der Mitteilung weiter. „Großflächige Brände sind dort in der Vergangenheit nicht vorgekommen.“ Auch die gute Erschließung der Waldflächen durch Waldwege gewährleiste im Ernstfall einen schnellen Zugang für die Feuerwehren.