Kreis Tübingen · Energiepreise
: Finanzhilfe wegen hoher Nebenkosten

Gestiegene Heiz- oder Nebenkosten, die nicht bezahlt werden können: Was tun? Ein Info-Blatt informiert.
Von
ST
Kreis Tübingen

Schwäbisches Tagblatt

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Die steigenden Energiekosten stellen alle vor große Herausforderungen und Schwierigkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Personen, die den Abschlag oder die Nachzahlungen für ihre Energiekosten nicht bezahlen können, eine Unterstützung beantragen.

Die Bewilligung ist abhängig von der Höhe des vorhandenen Vermögens und Einkommens. Die Abteilung Soziales des Landkreises Tübingen, die Fachabteilung Soziale Hilfen der Stadt Tübingen sowie das Jobcenter Tübingen haben auf einem Info-Blatt Voraussetzungen und Zuständigkeiten zusammengestellt. Dieses findet sich auf den Homepages der Behörden unter: www.kreis-tuebingen.de, www.tuebingen.de, www.jobcenter-tuebingen.de jeweils unter dem Suchbegriff „gestiegene Heizkosten“. Bei einer Antragsstellung ist unbedingt darauf zu achten, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit der Heizkostennachzahlung gestellt wird. Wenn eine rechtzeitige Antragsstellung versäumt wurde, so kann ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf ein Darlehen zur Begleichung von Energieschulden gestellt werden.

Das Jobcenter oder Sozialamt (Kreissozialamt oder Sozialamt der Universitätsstadt Tübingen, abhängig vom Wohnort des Antragstellers) ist zuständig, wenn Sozialhilfe- oder Jobcenterleistungen bezogen werden. Für Erwerbsfähige, die keine Sozialleistungen beziehen, und erwerbsfähige Wohngeldempfänger muss der Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Für Erwerbsunfähige, Rentner, erwerbsunfähige Wohngeldempfänger oder Rentner mit Wohngeldbezug muss der Antrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Anträge auf Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt werden auch online unter www.service.bw angeboten. Suchbegriffe sind auch hier „Hilfe zum Lebensunterhalt“ bzw. „Grundsicherung“. Nach Angabe des Wohnorts kann die Antragstellung gestartet werden.