Kreis Tübingen
: Anmeldung an Beruflichen Schulen

In dieser Woche beginnen für viele Bildungsgänge der Beruflichen Schulen des Landkreises die Anmeldefristen.
Von
ST
Kreis Tübingen

Schwäbisches Tagblatt

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Berufsschulpflichtig sind alle Jugendlichen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wer eine schulische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Berufsfachschule abgeschlossen hat und nicht in eine Berufsausbildung eintritt, für den gilt die Berufsschulpflicht als erfüllt. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die nach der neunten Klasse oder zehnten Klasse keine weiterführende Vollzeitschule besuchen und kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind verpflichtet, das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB), das Berufseinstiegsjahr (BEJ) oder die Duale Ausbildungsvorbereitung (AV-dual) zu besuchen. Das VAB besuchen Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss. Das BEJ besuchen Schüler mit Hauptschulabschluss. Im AV-dual können Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Hauptschulabschluss aufgenommen werden. Die jeweiligen Schulen des Kreises informieren auf ihren Webseiten über die Anmelde- und Startdaten für ihre Ausbildungsgänge: die Gewerbliche Schule (www.gs-tuebingen.de), die Mathilde-Weber-Schule (www.mathilde-weber-schule.de), die Wilhelm-Schickard-Schule (www.wss.tue.bw.schule.de) und die Berufliche Schule Rottenburg (www.BSRottenburg.de).