SWP+SWP+Keine gezielte Nachstellung
: Boris Palmer angepöbelt – Gericht lehnt Annäherungsverbot gegen Frau ab

Nachdem eine psychisch kranke Frau den Tübinger OB Boris Palmer beschimpfte und seine Familie bedrängte, zog dieser vor Gericht. Der Richter sieht keine gezielte Nachstellung. Im Justizgebäude in der Tübinger Doblerstraße allerdings hat die Frau Hausverbot.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Weil eine psychisch kranke Frau ihn mehrfach anpöbelte und seine Kinder verängstigte, beantragte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gericht entsprach seinem Antrag nicht.

Weil eine psychisch kranke Frau ihn mehrfach anpöbelte und seine Kinder verängstigte, beantragte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz. Das Gericht entsprach seinem Antrag nicht.

Ulrich Metz/Carolin Albers/Archiv