Integration
: Palmer muss „Liste auffälliger Asylbewerber“ löschen

Datenschutzbeauftragter: Informationen über Straftaten dürfen nicht für Sozialarbeit genutzt werden. Tübinger OB kritisiert Verbot scharf.
Von
Roland Müller
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Schwäbisches Tagblatt

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Stuttgart. Der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hat der Stadt Tübingen verboten, polizeiliche Daten über straffällige Migranten in einer „Liste auffälliger Asylbewerber“ zu führen. Zudem wird die Stadt verpflichtet, alle erfassten Daten zu löschen. Das geht aus einer Entscheidung Brinks hervor, die der SÜDWEST PRESSE vorliegt. Der Tübinger OB Boris Palmer (Grüne) hat angekündigt, die Anordnung zu befolgen und keine Klage einzulegen. Er kritisierte den Beschluss aber scharf: „Die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten geht an der Realität vorbei“, sagte er unserer Zeitung. „Der Datenschutz wird hier zu Täterschutz.“

Hintergrund ist die Tübinger Praxis, Daten über Straftaten, die von der Polizei an die Ausländerbehörde fließen, in einem „strukturierten Informationsaustausch“ anderen städtischen Behörden zur Verfügung zu stellen - in Form der „Liste“. Das Ziel sei einerseits der Schutz städtischer Beschäftigter vor Gewalt. Zudem sollen laut Palmer die Informationen dazu dienen, etwa mit gezielter Sozialarbeit schwerere Straftaten zu verhindern. Beides sei nach dem Verbot nun nicht mehr möglich. „Die verlangte Trennung der Kenntnisse von Sozialarbeit und Ausländerbehörde bedeutet behördlich verordnete Schizophrenie“, kritisiert Palmer. Ein Beamter müsse vergessen, was er in anderer Funktion wisse. „Wie soll Sozialarbeit junge Männer von Straftaten abhalten, wenn die Polizei sie darüber nicht informieren darf?“

Brink begründet das Verbot mit dem Prinzip der Zweckbindung: Daten, die für staatsanwaltliche Ermittlungen erhoben werden, dürften zunächst nur diesem Zweck dienen. Ausnahmen seien rechtlich nur im Einzelfall zur Abwehr konkreter Gefahren zulässig. Das pauschale Führen von Listen mit „auffälligen“ Asylbewerbern habe aber die Funktion eines Prangers und gehe „deutlich zu weit“. Brink spricht auch von einer „gravierenden Diskriminierungswirkung“ und „völlig unklaren Kriterien“ der Stadt Tübingen.