Im Wert von rund 1,7 Millionen Euro: Maschinen nach Russland geliefert? Tübinger Geschäftsführer in U-Haft

Ein 55-jähriger Tübinger Geschäftsmann wurde wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verhaftet.
Philipp von Ditfurth/dpa- Tübinger Geschäftsmann wegen Verstößen gegen Sanktionen verhaftet.
- Maschinen im Wert von 1,7 Mio. Euro unerlaubt nach Russland geliefert.
- Teillieferungen zwischen Oktober 2023 und Dezember 2024 über Drittländer geplant.
- Durchsuchungen in Firmen- und Privaträumen sowie Spedition in Duisburg durchgeführt.
- Haftbefehl und Vermögensarrest über 1,5 Mio. Euro vom Amtsgericht Stuttgart erlassen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Weil er entgegen geltender Sanktionen Werkzeugmaschinen im Millionenwert nach Russland ausgeführt haben soll, ist ein früherer Firmengeschäftsführer aus dem Raum Tübingen in Untersuchungshaft gekommen. Zollfahnder hatten seit der vergangenen Woche Privat- und Firmenräume in den Landkreisen Tübingen, Ludwigsburg, Calw, Böblingen sowie die Räume einer mutmaßlich beteiligten Spedition im nordrhein-westfälischen Duisburg durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchungsaktion wurde der 55 Jahre alte Verdächtige festgenommen, wie Staatsanwaltschaft und Zollfahndungsamt mitteilten.
Der Verdächtige soll fünf Werkzeugmaschinen im Wert von rund 1,7 Millionen Euro unerlaubt nach Russland ausgeführt haben. Die Maschinen sollen zwischen Oktober 2023 bis Dezember 2024 in mehreren Teillieferungen über Drittländer nach Russland geliefert worden sein, um die Sanktionen zu umgehen.
Das Amtsgericht Stuttgart hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft bereits vor den Durchsuchungen einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen sowie einen sogenannten Vermögensarrest in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro erlassen. Das bedeutet, dass von dem Mann Vermögenswerte in jener Höhe eingezogen werden, die dem mutmaßlich illegal erlangten Erlös aus dem Maschinenverkauf entsprechen. Verstöße nach dem Außenwirtschaftsgesetz können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet werden.
