Herrenberg/Kreis Böblingen · Dürre
: Wassermangel in Böblingen

Wasser aus Flüssen zu entnehmen ist ab Juni im LK Böblingen verboten.
Von
ST
Herrenberg/Kreis Böblingen

Schwäbisches Tagblatt

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Die f ehlenden Niederschläge in den letzten Monaten führten zu sinkenden Wasserständen in vielen Bächen und Flüssen im Land. Zusätzliche Wasserentnahmen können das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen und den Fischbestand gefährden. Davon sind insbesondere kleinere und mittlere Bäche betroffen. Daher verbietet das Landratsamt Böblingen, von Juni bis September Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung oder Beregnung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen zu nehmen.

Ei ne Ausnahme bilden genehmigte gemeindeeigene Entnahmestellen, etwa in Herrenberg. Dort wird, in Abhängigkeit zur aktuellen Wassermenge des Bachs, Wasser an Landwirte und Kleingärtner abgegeben. Ansonsten ist dies nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamts an den Fließgewässern im Landkreis Böblingen, mit Ausnahme der Würm unterhalb des Schwippezuflusses bei Schafhausen, generell verboten. Der Kreis Böblingen gehört zu den Wassermangelgebieten. Verstöße gegen das Wasserentnahmeverbot sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit einem Bußgeld belegt.