Haus und Grund Tübingen: Stadt beantragt einstweilige Verfügung

Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Satzung zur letzten Grundsteuererhöhung in Tübingen nicht veröffentlicht wurde. Oberbürgermeister Boris Palmer widerlegt dies und hat jetzt rechtliche Schritte eingeleitet.
Bernd Weißbrod/dpa- Stadt Tübingen beantragt einstweilige Verfügung gegen Verein Haus und Grund Tübingen.
- Grund: Falsche Behauptung zur Veröffentlichung der Grundsteuer-B-Satzung.
- Rund 650 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide aufgrund von Gerüchten eingegangen.
- Haus und Grund beruft sich auf externes Gutachten und prüft den Sachverhalt weiter.
- Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen für Mitte November angesetzt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Stadt Tübingen hat beim Amtsgericht Tübingen eine einstweilige Verfügung gegen den Grundeigentümerverein Haus und Grund Tübingen beantragt. Das schreibt sie in einer Pressemitteilung. Ziel des Verfahrens sei es, die weitere Verbreitung der falschen Behauptung zu untersagen, die Stadt habe die Satzung zur Erhöhung der Grundsteuer B nicht ordnungsgemäß veröffentlicht.
Die Stadtverwaltung weist laut Mitteilung diese Darstellung „entschieden“ zurück: Sowohl die Hebesatz-Satzung als auch ihre Änderung seien ordnungsgemäß beschlossen, elektronisch signiert und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht worden.
„Vertrauen beschädigt“
„Wir haben die Satzung rechtmäßig bekannt gemacht – das ist belegt und überprüfbar. Wer das Gegenteil behauptet, verbreitet schlicht Falsches“, wird Oberbürgermeister Boris Palmer zitiert. „Wir können nicht hinnehmen, dass durch unbegründete Gerüchte das Vertrauen in die Stadtverwaltung beschädigt und erhebliche Mehrarbeit verursacht wird.“ Infolge der falschen Behauptung von Haus und Grund seien bei der Stadt rund 650 Widersprüche gegen Grundsteuerbescheide eingegangen.
Die Stadt hatte Haus und Grund bereits am 9. Oktober zur Unterlassung aufgefordert. Da der Verein keine entsprechende Erklärung abgegeben hat, wurde nun gerichtlicher Rechtsschutz beantragt. Die mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen findet voraussichtlich Mitte November statt.
Haus und Grund legt Wert darauf, dass nicht der Verein die Behauptung, die Satzung sei nicht veröffentlicht worden, aufstelle, sondern dass ein von dritter Seite in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu diesem Schluss komme. „Wir haben unsere Mitglieder nicht aufgefordert, Widerspruch einzulegen. Vielmehr haben wir neutral über den Inhalt des Gutachtens und den drohenden Fristablauf informiert“, so Dagmar König, die Vorsitzende von Haus und Grund Tübingen.
Der Hinweis auf der Homepage des Vereins wurde inzwischen ergänzt. Jetzt heißt es, dass Palmer dem Verein einen Ausdruck der Bekanntmachung der Satzung vom 28. Juni übersandt hat. Haus und Grund überprüfe den Sachverhalt und habe „einen renommierten Kommunalverfassungsrechtler mit der Erstellung eines Gutachtens unter objektiver Berücksichtigung sowohl der Fragestellungen und Ergebnisse des uns am 30.09.2025 zur Verfügung gestellten Gutachtens als auch der Darstellung der Stadt Tübingen und des Herrn Oberbürgermeisters beauftragt“. Dieses Gutachten werde in Kürze vorliegen.

Gleich vier Rechtsanwälte sind mit der Tübinger Satzungsänderung zur Grundsteuer beschäftigt, weil die angeblich nicht veröffentlicht wurde. Was sie aber durchaus wurde.