Grillen im Staatswald wieder erlaubt
: Rote Wurst statt Wassermelone

Die jüngsten Niederschläge und die sinkenden Temperaturen haben die Waldbrandgefahr laut Forst Baden-Württemberg entschärft.
Von
red
Tübingen
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Im Staatswald im Forstbezirk Schönbuch ist das Grillen wieder erlaubt – allerdings ausschließlich an eigens dafür errichteten Grillstellen.

Forst Baden-Württemberg
  • Grillen im Staatswald Schönbuch ist wieder erlaubt – nur an festen Grillstellen.
  • Forst Baden-Württemberg: Verbot seit Anfang Juli, nun Aufhebung an Feuerstellen.
  • Niederschläge und sinkende Temperaturen senken die Waldbrandgefahr.
  • Rauchverbot gilt von 1. März bis 31. Oktober weiterhin im gesamten Wald.
  • Mobile Grillgeräte sind verboten, und Müll ist mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Seit Anfang Juli verboten, ist im Staatswald im Forstbezirk Schönbuch das Grillen an den festen Feuerstellen nun wieder erlaubt. Dies teilt Forst Baden-Württemberg per Pressetext mit. Die jüngsten Niederschläge und die sinkenden Temperaturen hätten die Waldbrandgefahr entschärft.

Rauchverbot grundsätzlich von 1. März bis 31. Oktober

Dennoch stehe der vernünftige Umgang mit Feuer im Wald grundsätzlich außer Frage. Auch bestehe das Rauchverbot aus dem Landeswaldgesetz vom 1. März bis 31. Oktober im Wald weiterhin. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gelte unabhängig von der Waldbrandgefahr immer für den genannten Zeitraum.

Ein offenes Feuer sei ausschließlich an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Den Platz für eine Feuerstelle suchten Forstleute mit großer Sorgfalt aus. Daher seien auch mitgebrachte mobile Grillgeräte im Wald generell verboten. Zudem müsse der Müll anschließend wieder mitgenommen und zu Hause entsorgt werden.