
Frühchen-Prozess in Tübingen: Psychiatrischer Gutachter geht nicht von Münchhausen-by-Proxy-Syndrom aus
Ist die Angeklagte psychisch krank, der die Staatsanwaltschaft versuchten Mord an ihrem frühgeborenen Sohn vorwirft? Und liegt darin ein mögliches Motiv? Der Gutachter sieht Auffälligkeiten, aber keine schwere Persönlichkeitsstörung.

Im Frühchen-Prozess am Tübinger Landgericht sagten am Montag die Gutachter aus.
Carolin Albers/Boris Roessler/dpa/Archiv