
Frühchen-Prozess in Tübingen: Ein richtiges Urteil

Der Tübinger Frühchen-Prozess endet mit einem Freispruch. So bitter es ist, dass die Vergiftung wohl ungeklärt bleiben wird: Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gebietet es.

Im Frühchen-Prozess am Tübinger Landgericht sagten am Montag die Gutachter aus.
Carolin Albers/Boris Roessler/dpa/Archiv