Finanzen der Stadt Tübingen
: Regierungspräsidium genehmigt den Tübinger Haushalt

Nach Konsolidierungsprogramm und Steuererhöhungen ist der Tübinger Haushalt genehmigt. Das strukturelle Defizit bleibt aber hoch – und das Regierungspräsidium stellt Bedingungen.
Von
swp
Tübingen
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Blick auf das Tübingen Rathaus.

Carolin Albers
  • Regierungspräsidium genehmigt Tübingens Haushalt 2025 mit strengen Auflagen.
  • Gesamtvolumen: 446 Mio. €, Defizit: 24,5 Mio. €, Kreditaufnahme: 34 Mio. €.
  • 14 Mio. € Kredite und 20 Mio. € Verpflichtungen vorerst gesperrt – Entscheidung im Dezember.
  • Konsolidierungsdruck bleibt trotz Steuererhöhungen und Einsparungen hoch.
  • Überschuss erst ab 2027 erwartet, Haushaltsausgleich bis 2028 gefordert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat den vom Gemeinderat am 24. Juli 2025 verabschiedeten Haushalt für das laufende Jahr genehmigt. Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Das RP knüpft die Genehmigung aber an strenge Auflagen. Der Tübinger Haushalt ein Gesamtvolumen von rund 446 Millionen Euro. Das Defizit im Ergebnishaushalt beläuft sich auf rund 24,5 Millionen Euro.

„Mit der Genehmigung des Haushalts haben wir einen wichtigen Meilenstein geschafft und die Handlungsfähigkeit der Stadt gesichert“, kommentiert Oberbürgermeister Boris Palmer. „Mein Dank gilt dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung für ihr großes Engagement, ihre Ausgabendisziplin und die vielen schwierigen Entscheidungen, die wir gemeinsam getragen haben.“

Die Stadt erhält die Genehmigung für Kreditaufnahmen in Höhe von 34 Millionen Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 41,8 Millionen Euro. Allerdings dürfen davon 14 Millionen Euro an Krediten und 20 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen zunächst nicht in Anspruch genommen werden. Über deren Freigabe wird erst nach der Herbst-Steuerschätzung und einem Zwischenbericht der Stadt im Dezember entschieden.

Weiterhin Konsolidierungsdruck

Folgende Bedingungen stellt das RP. Durch Konsolidierungsmaßnahmen soll die Stadt ihre laufenden Ausgaben und Schuldendienste ohne Kassenkredite finanzieren. Außerdem fordert das RP strikte Kreditverwendung: Neue Schulden darf Tübingen nur für bereits begonnene Projekte, unabweisbare Ersatzinvestitionen oder rentable Vorhaben aufnehmen. Weiterhin steht die Stadt unter Konsolidierungsdruck: Trotz Steuererhöhungen und Einsparungen bleibt das strukturelle Defizit hoch. Bis 2028 reduzieren sich die Fehlbeträge zwar von rund 76 Millionen auf 53 Millionen Euro, dennoch bleibt die Finanzlage kritisch. Keine Überschüsse vor 2027: Die Stadt kann voraussichtlich erst ab 2027 wieder einen positiven Zahlungsmittelüberschuss erwirtschaften.

Das Regierungspräsidium fordert die Stadt auf, ihr Haushaltssicherungskonzept konsequent fortzuführen und weitere Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen. Spätestens zum Ende des Finanzplanungszeitraums müsse Tübingen wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können.

„Die Universitätsstadt Tübingen hat beachtliche Anstrengungen unternommen, dennoch bleibt die Haushaltslage äußerst angespannt. Nur durch konsequente Konsolidierung kann die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit gesichert werden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.