Existenzängste wegen Bafög-Verzögerung
: Bis zu neun Monate Wartezeit – Kritik am Studierendenwerk Tübingen wächst

Beim Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim häufen sich die Beschwerden: Studierende klagen über schlechte Erreichbarkeit, fehlende Transparenz und finanzielle Notlagen. Doch Lösungen lassen auf sich warten.
Von
Iris Simon
Tübingen
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Bafög

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Hendrik Schmidt/dpa
  • Beschwerden über Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim: lange BAföG-Wartezeiten, schlechte Erreichbarkeit.
  • Student Malik* wartet seit Oktober 2023 auf BAföG-Bescheid, Ersparnisse aufgebraucht, Studienabbruch droht.
  • Studentin Valeria* seit Herbst 2024 erfolglos auf BAföG-Antwort, Untätigkeitsklage eingereicht.
  • Studierendenwerk nennt Personalmangel und hohe Antragszahlen als Gründe.
  • Gericht verzeichnet Anstieg von Untätigkeitsklagen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Aylin ist verzweifelt. „Meine Geschwister können meinen Bruder nicht mehr wirklich unterstützen und meine Eltern mussten schon ihren einzigen Goldschmuck verkaufen“, berichtet die junge Frau Ende April in einer Nachricht an das SCHWÄBISCHE TAGBLATT. Das Problem: Aylins Bruder Malik (alle Namen der Betroffenen von der Redaktion geändert) studiert seit dem vergangenen Oktober in Tübingen. Ebenso lang wartet er mittlerweile auf die Bearbeitung seines Bafög-Antrags. Dabei ist der Student dringend auf die Förderung angewiesen. Seine Ersparnisse sind seit Februar endgültig aufgebraucht. Ein Soforthilfeantrag für Überbrückungshilfe Anfang des Jahres blieb vom Bafög-Amt unbeantwortet. Nun droht Malik der gezwungene Abbruch seines Studiums.

Malik ist kein Einzelfall. Zahlreiche Studierende nennen gegenüber dem TAGBLATT und im Internet erhebliche Probleme. Wartezeiten von bis zu acht Monaten sind keine Seltenheit. Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Stuwe) gibt mittlerweile selbst an, dass man derzeit mit einer Bearbeitungszeit von bis zu neun Monaten rechnen müsse. Dabei steht das Stuwe bereits seit Langem in der Kritik. Vergangenen August machte ein Fall Schlagzeilen, in dem ein Student OB Boris Palmer um Hilfe bat. Damals versprach das Stuwe Besserung.

Doch von den angekündigten Verbesserungen hat Valeria noch nichts mitbekommen. Die Studentin kam gemeinsam mit ihrer Partnerin im Herbst 2024 nach Tübingen. Eigentlich wollte das Paar zum Studium nach Konstanz gehen, entschied sich jedoch für einen Wechsel nach Tübingen. Valeria informierte das Bafög-Amt in einem Änderungsantrag über den Wechsel und begann ihr Studium. Seitdem hat Valeria nichts mehr gehört.

Per Mail, Brief oder telefonisch sei die zuständige Sachbearbeiterin, die wöchentlich für zwei Stunden Sprechzeiten hat, nicht zu erreichen. Auch ein Mahnbrief blieb ohne Folgen. Am 31. Januar startete die Studentin einen weiteren Versuch und gab einen neuen Bafögantrag für das Sommersemester ab. Doch: „Jetzt stehen anstatt einem, zwei Anträge auf ,Ihr Antrag wird vom Amt geprüft'.“

Härtefälle laut Studierendenwerk Ausnahmen

Das Stuwe beruft sich in einer schriftlichen Erklärung auf eine Vielzahl von Problemen. Darunter ein „anhaltend hohes Antragsaufkommen“, Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen und „ein steigender Verwaltungsaufwand“. Allein 2024 habe es über 12.000 Anträge gegeben. Wie viel Zeit die Bearbeitung eines Antrags benötigt, wird nicht erfasst. Auf die Aussagen vom August 2024 angesprochen, erklärt Pressesprecher Philipp Mang: „Zwar ist das Bafög-Amt inzwischen wieder voll besetzt, doch oft dauert es bis zu einem Jahr, bis neue Kolleginnen und Kollegen eigenständig arbeiten können.“ Aktuell seien 36,56 Vollzeitmitarbeitende angestellt.

Die Einzelschicksale der Studierenden würden das Amt nicht unberührt lassen, so Mang. Man sei sich der Bedeutung einer zügigen Bearbeitung von BaföG-Anträgen sehr bewusst und würde in Härtefällen versuchen, unbürokratisch zu helfen. Grundsätzlich habe man eine „Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um den entstandenen Rückstau bei der Bearbeitung sukzessive abzubauen“. Akut verspricht Mang, dass unter anderem die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen verbessert werde.

Bafög-Amt in der Tübinger Keplerstraße.

Das Bafög-Amt in der Tübinger Keplerstraße.

Carolin Albers

Das Deutsche Studierendenwerk verweist auf ein strukturelles Problem: „Die über das Online-Portal eingereichten Daten der Studierenden werden an keiner Stelle zentral erfasst.“ Demnach müsse eine Studentin, wenn sie die Hochschule beziehungsweise das Bundesland wechselt, ihre Daten gesondert an das dann zuständige Bafög-Amt übermitteln. Das habe teilweise absurde Vorgänge zur Folge. „Die Akte, der Bescheid, die Kommunikation mit den Studierenden – all das läuft weiterhin über die Papier-Form. Das heißt, die Kolleg*innen in den Ämtern der Studierendenwerke müssen die online eingereichten Anträge ausdrucken, abstempeln, abheften. Das ist Digitalisierung ad absurdum!“

„Ich habe ein Recht auf finanzielle Unterstützung.“

Valeria läuft indes die Zeit davon. „Mit der Unterstützung von Hannahs Eltern und unserem Ersparten kommen wir noch bis Juni. Dann ist Schluss.“ Ihre Suche nach einem Job zur Überbrückung war bislang erfolglos. Anfang Mai haben die beiden Frauen eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht. Dort verzeichnet man seit einigen Monaten einen Anstieg der Untätigkeitsklagen, die fast ausschließlich das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim betreffen. „Auf das Jahr 2025 hochgerechnet ist mit einem Eingang an Klagen von insgesamt 45 Verfahren aus diesem Bereich zu rechnen“, teilte das Gericht mit. Zum Vergleich: In den letzten Jahren gingen jährlich rund 30 Klagen bei Gericht ein, die den Bereich Ausbildungsförderung betrafen – davon nur wenige Untätigkeitsklagen.

Für Valeria und Hanna ist der Schritt vor Gericht die letzte Konsequenz aus den vergangenen Monaten. Für Probleme, die etwa durch den Personalmangel zustande kommen, haben sie durchaus Verständnis. „Aber hier geht es um unser Leben, unsere Zukunft“, betont Valeria.

FAQ: Bearbeitungszeit und rechtliche Schritte

Bafög kommt für Personen infrage, die allein oder mithilfe ihrer Eltern nicht in der Lage sind, die Finanzierung ihrer Ausbildung selbst zu stemmen. So ist es im Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) geregelt. Während dem Studium arbeiten und Bafög beziehen, funktioniert nur dann, wenn das Bruttoeinkommen von monatlich 556 Euro oder jährlich in Höhe von 6680 Euro nicht überschritten wird. Wird die individuell ermittelte Summe überschritten, kann das Amt Geld zurückfordern. Das Amt hat nach Eingang eines vollständigen Antrags sechs Wochen Zeit hat, einen Bescheid zu schicken und  zehn Wochen, um den ersten Förderbetrag zu überweisen. Sollte der Antrag nach drei Monaten weiterhin nicht bearbeitet sein, können Betroffene eine sogenannte Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht einreichen.