Erstaufnahmestelle beim Landratsamt: Das Land plant Neubauten für 750 Geflüchtete in Tübingen

Die Erstaufnahmestelle beim Tübinger Landratsamt.
Ulrich Metz (Archiv)- Land, Kreis und Stadt vereinbaren Neubau der Tübinger Erstaufnahmeeinrichtung.
- Geplant sind dauerhafte Gebäude auf dem Landesgrundstück in den Mühlbachäckern.
- Regelkapazität soll bis zu 750 Personen betragen – plus Notplätze für bis zu 250.
- Bei niedrigen Zugangszahlen gibt ein Gebäude vorübergehend die Stadt frei.
- Drei Gebäude in zwei Bauabschnitten entstehen, der Betrieb läuft währenddessen weiter.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen wurde in Containerbauweise auf einem Landesgrundstück in den Mühlbachäckern errichtet und ging im September 2017 in Betrieb. Sie bietet derzeit Platz für 249 Personen. Weil die Containerbauten nur für eine begrenzte Nutzungsdauer ausgelegt sind, soll die Einrichtung auf der bisherigen Fläche neu gebaut werden. Wie die SÜDWEST PRESSE im November berichtete, ist die Baugenehmigung für September 2026 vorgesehen, der Baubeginn für das darauffolgende Jahr. „Land und Stadt sind sich einig, dass auf dem Landesgrundstück anstelle der bisherigen Einrichtung in Containerbauweise dauerhafte Gebäude errichtet werden sollen“, heißt es in einer Vereinbarung, die das Land Baden-Württemberg, der Landkreis und die Stadt Tübingen für das Projekt unterzeichnet haben. Über die Unterzeichnung informierte das Ministerium für Justiz und Migration am Montag (27. April).
Die Vereinbarung berücksichtigt unter anderem, dass das Land die Grundstücke für eine Erstaufnahmeeinrichtung mit einer Regelkapazität für bis zu 750 Personen nutzen darf. Bisher war die Rede von einer Erweiterung der Kapazität auf 500 Plätze. Außerdem sieht die Vereinbarung vor, dass in der Einrichtung Notkapazitäten für bis zu 250 Personen geschaffen werden.
Denkbar auch für studentisches Wohnen
Wenn die Zugangszahlen niedrig sind und das Land über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr davon ausgeht, dass eine Regelkapazität von 500 Personen ausreicht, muss es eines der neuen Gebäude der Stadt zur Verfügung stellen. Die Beteiligten planen das nordöstlich gelegene Gebäude deswegen so, dass es räumlich vollständig vom übrigen Gelände abtrennbar ist. Die Stadt kann dieses Gebäude dann vorübergehend für einfache Wohnzwecke nutzen, beispielsweise für studentisches Wohnen.
Da die Umzäunung der Einrichtung auf Wunsch der Stadt etwa 25 Meter Abstand zum Mühlbach einhalten soll, ist es mit dem Neubau nicht mehr möglich, die für die Erstaufnahmestelle erforderlichen Freiflächen vollständig innerhalb des umzäunten Bereichs bereitzustellen. Daher wird das Land eine Erweiterung der Freiflächen für die Unterkunft planen. Diese sollen aber auch „öffentlichen Charakter und Zugänglichkeit“ bieten.
In Abstimmung mit der Stadt hat das Land bereits mit der konkreten Planung begonnen. Es ist die Errichtung von drei Gebäuden in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Der Betrieb der bestehenden Erstaufnahmeeinrichtung läuft während der Bauzeit weiter.

