Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts
: 19-Jähriger verletzt Bekannten in Tübingen mit einem Messer

Ein junger Mann soll in der Südstadt einen Bekannten mit Pfefferspray und Messer attackiert haben. Die Polizei nahm den 19-Jährigen fest, er sitzt nun in Untersuchungshaft.
Von
swp
Tübingen
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Polizei: ARCHIV - 03.12.2024, Baden-Württemberg, Stuttgart: Das Logo der Polizei auf der Dienstkleidung von Polizisten die vor einem Blaulicht stehen (gestellte Szene). (zu dpa: «Streit um Besuchsrecht – Messerangriff in Bad Säckingen») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der junge Mann, der seinen Bekannten mit einem Messer verletzt haben soll, sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.

Bernd Weißbrod/dpa
  • 19-Jähriger attackiert Bekannten in Tübingen mit Pfefferspray und Messer.
  • Tat ereignete sich am 6. September in einer Wohnung in der Südstadt.
  • Opfer erlitt Halsverletzung, konnte Krankenhaus noch am selben Tag verlassen.
  • Polizei nahm Verdächtigen am 7. September in Derendingen fest, Tatmesser sichergestellt.
  • Haftrichter ordnete Untersuchungshaft an, Ermittlungen laufen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Tübingen ermittelt die Staatsanwaltschaft und das Kriminalkommissariat gegen einen 19-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Der Mann soll am Samstagvormittag, 6. September, einen Bekannten in dessen Wohnung in der Ebertstraße in der Südstadt angegriffen haben.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei sprühte er dem Opfer gegen 9.30 Uhr Pfefferspray ins Gesicht und verletzte ihn anschließend mit einem Messer am Hals. Der Rettungsdienst brachte den Mann ins Krankenhaus, er konnte die Klinik noch am selben Tag wieder verlassen.

Tatmesser sichergestellt

Der Tatverdächtige flüchtete zunächst. Die Polizei leitete eine Fahndung ein und nahm ihn am Sonntagnachmittag, 7. September, in Derendingen in der Wohnung eines Angehörigen fest. Das mutmaßliche Tatmesser stellten die Ermittler in der Wohnung sicher.

Am Montag wurde der 19-Jährige dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl und ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zum Ablauf und den Hintergründen der Tat dauern an.