Messerangriff in Tübingen: 41-Jähriger sticht in Unterkunft auf 25-Jährigen ein

In einer Unterkunft für geflüchtete Menschen in Tübingen soll ein 41-Jähriger unvermittelt einen 25-Jährigen mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt haben.
Jens Kalaene/dpa/Archiv- Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts in Tübinger Unterkunft für Geflüchtete.
- Verdächtig ist ein 41-jähriger Ukrainer, Opfer ist ein 25-jähriger Landsmann.
- Tat soll am Samstag, 28. März, in einer Gemeinschaftsküche mit einem Messer erfolgt sein.
- Der Verletzte sprach zunächst aus Angst von Suizid, wurde notoperiert und überlebte.
- Wohnung des Beschuldigten durchsucht – Haftbefehl erlassen, U-Haft, Ermittlungen laufen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 41-Jährigen aus der Ukraine. Er steht laut gemeinsamer Pressemitteilung in dringendem Verdacht, einen 25 Jahre alten Landsmann am Samstag, 28. März, in einer Tübinger Unterkunft für Geflüchtete, in der sich beide zu Besuch aufgehalten hatten, mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. In welcher Unterkunft sich die Tat abspielte, darüber hüllen sich die Ermittlungsbehörden in Schweigen – eine entsprechende Nachfrage der SÜDWEST PRESSE lief ins Leere. Der Tatverdächtige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Verletzter spricht aus Angst von Suizid-Versuch
An jenem Samstag war die Polizei demnach gegen 22.30 Uhr in die Unterkunft gerufen worden, nachdem Bewohner dort den 25-Jährigen mit einer lebensgefährlichen Stichverletzung vor dem Gebäude aufgefunden hatten. Beim Eintreffen der Polizei waren bereits mehrere Ersthelfer vor Ort, die sich um den Mann kümmerten. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht und dort notoperiert. Woher die Verletzung kam, hatte keiner der Anwesenden beobachtet. Gegenüber den Rettungskräften und der Polizei gab der 25-Jährige zunächst an, sich die Verletzung in suizidaler Absicht selbst beigebracht zu haben. Die unmittelbar eingeleiteten kriminalpolizeilichen Ermittlungen hatten keinerlei Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Ereignis ergeben.
Erst einige Tage später, am Mittwochvormittag, offenbarte sich der 25-Jährige gegenüber der Polizei und gab an, dass er in der Gemeinschaftsküche der Unterkunft von seinem Bekannten, eben dem 41-Jährigen, angegriffen worden sei. Dabei soll der Ältere plötzlich mit einem Messer, das dieser im Hosenbund getragen haben soll, zugestochen und ihn verletzt haben. Der lebensgefährlich Verletzte flüchtete vor das Haus, wo er von den Ersthelfern gefunden wurde. Aus Angst habe er zunächst von einem Suizidversuch gesprochen.
Aufgrund dieser Angaben wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt. Die Ermittler durchsuchten am Freitagmorgen neben der Unterkunft auch die Wohnung des Beschuldigten in Kirchentellinsfurt. Der 41-Jährige wurde vorläufig festgenommen und dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der ukrainische Staatsangehörige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
