Einsatz in Tübingen
: Polizei stoppt Autofahrer – mit 2,6 Promille und ohne Führerschein

Keine Fahrerlaubnis, viel zu viel Alkohol und ein eigentlich bereits aus dem Verkehr gezogener Wagen: So war ein Autofahrer in Tübingen unterwegs – bis die Polizei ihn stoppte.
Von
swp
Tübingen
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Die Polizei hat am Mittwoch in Beeskow zwei berauschte Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. (Symbolbild)

ARCHIV - 09.12.2018, Baden-Württemberg, Sinsheim: Polizisten reichen am späten Abend an der Autobahnraststätte Kraichgau-Süd bei einer präventiven Alkoholkontrolle bei Fahrern von Lastkraftwagen ein Alkoholmessgerät in eine Fahrerkabine. Die Polizei geht davon aus, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende Lkw-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren. (zu dpa: «Initiative gegen Gefahr durch betrunkene Lkw-Fahrer") Foto: Uwe Anspach/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Bei einer Kontrolle stoppte die Polizei einen betrunkenen Autofahrer: Er hatte 2,6 Promille, keinen Führerschein und sein Seat war nicht mehr für den Verkehr zugelassen.

Uwe Anspach/dpa
  • Polizei stoppt betrunkenen Autofahrer in Tübingen mit 2,6 Promille Atemalkohol.
  • Der 47-Jährige hatte keinen Führerschein, dieser wurde ihm bereits vor Monaten entzogen.
  • Sein Seat Ibiza war stillgelegt und nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen.
  • Verkehrsteilnehmer meldeten die unsichere Fahrweise auf der Hegelstraße nahe Schlossbergtunnel.
  • Fahrzeug wurde sichergestellt und von einem Abschleppdienst abtransportiert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Gegen 17.20 Uhr alarmierten Verkehrsteilnehmer die Polizei, weil ihnen ein Seat Ibiza durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Eine Streife stoppte den 47-Jährigen auf der Hegelstraße in der Nähe des Tübinger Schlossbergtunnels.

Bei der Kontrolle schlug den Polizeibeamten starker Alkoholgeruch entgegen. Ein Alkoholtest ergab einen vorläufigen Atemalkoholwert von mehr als 2,6 Promille. Der Mann musste eine Blutprobe abgeben. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht beschlagnahmen –er war dem Mann bereits vor Monaten entzogen worden.

Zudem stellte sich heraus, dass sein Seat seit dieser Zeit ebenfalls stillgelegt und nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen war. Der Wagen wurde sichergestellt und von einem Abschleppdienst abtransportiert.