
Bundesverfassungsgericht: Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens
Die letzte Gerichtsinstanz entschied, dass nichts gegen die Abgabe auf Einwegverpackungen spricht.

Für jeden Becher und jede Verpackung wurden 50 Cent Verpackungssteuer bezahlt, für jeden Strohhalm 20 Cent. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Erhebung dieser Steuer rechtens ist.
Jonas Bleeser/Archiv