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: Tübinger Verpackungssteuer ist rechtens

Die letzte Gerichtsinstanz entschied, dass nichts gegen die Abgabe auf Einwegverpackungen spricht.
Von
Sabine Lohr
Tübingen
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Verpackungsmüll Tübingen: Verpackungsmüll Tübingen

Für jeden Becher und jede Verpackung wurden 50 Cent Verpackungssteuer bezahlt, für jeden Strohhalm 20 Cent. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Erhebung dieser Steuer rechtens ist.

Jonas Bleeser/Archiv