
Bürokratieabbau in Tübingen: Weniger Anträge, mehr Werbung
Gastronomen müssen nicht mehr jedes Jahr ihre Außengastrofläche genehmigen lassen. Und der DGB darf für die 1.-Mai-Kundgebung ganz groß werben.

Gastronomen, die ihre Gäste draußen bewirten, mussten den Platz dafür bisher jedes Jahr neu beantragen. Das müssen sie jetzt nicht mehr.
Ulrich Metz/Archiv