SWP+SWP+Bildungseinrichtungen
: Gesetzliche Übergangsregelung gibt Lehrkräften Rechtssicherheit

Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann zum Herrenberg-Urteil.
Von
Christine Laudenbach
Kreis Tübingen
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Musikschule: ARCHIV - 16.03.2023, Rheinland-Pfalz, Koblenz: Zwei Jungen spielen im Unterricht an der Musikschule Koblenz Trompete. (zu dpa: «Musikschulen sehen Kommunen bei Finanzierung in der Pflicht») Foto: Thomas Frey/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen haben Lehrkräfte jetzt durch eine Übergangsregelung bis 2026 Rechtssicherheit.

Thomas Frey/dpa