
Bildungseinrichtungen: Gesetzliche Übergangsregelung gibt Lehrkräften Rechtssicherheit
Der Tübinger SPD-Bundestagsabgeordnete Martin Rosemann zum Herrenberg-Urteil.

In Musikschulen und anderen Bildungseinrichtungen haben Lehrkräfte jetzt durch eine Übergangsregelung bis 2026 Rechtssicherheit.
Thomas Frey/dpa