Ausnahmeregeln in Tübingen
: Public Viewing: OB Palmer fordert Rücksicht und Maß beim Feiern

Gemeinsam bis tief in die Nacht im Freien Fußball schauen: Das ist in Tübingen möglich. Aber nur teilweise. Denn Ausnahmeregelungen für Gaststätten gelten nur für WM-Spiele von besonderem Interesse.
Von
swp
Tübingen
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Boris Palmer fordert Rücksicht beim Feiern.

Boris Palmer fordert Rücksicht beim Feiern.

Andreas Arnold/dpa / Carolin Albers
  • Tübingen erlaubt Public Viewing im Freien teils auch nachts – jedoch nur eingeschränkt.
  • Ausnahmen gelten für Deutschland-Spiele, Halbfinals, Spiel um Platz drei und das Finale.
  • Die Genehmigungen verkürzen Sperrzeiten und setzen klare Lärmgrenzen mit Dezibelwerten.
  • OB Boris Palmer mahnt Rücksicht an, da in der Altstadt viele Menschen wohnen.
  • Rechtsgrundlage sind städtische Richtlinien und die „Fußball-Weltmeisterschaft 2026-Lärmschutzverordnung“.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer übertragen zahlreiche Tübinger Gaststätten auf ihren Außenflächen. Wegen der Zeitverschiebung laufen viele Spiele aber nachts. Für die Spiele der deutschen Nationalmannschaft sowie für die Halbfinalspiele, das Spiel um Platz drei und das Finale haben die Gaststätten in Tübingen Ausnahmegenehmigungen für die Übertragung auf ihren Außenflächen erhalten. Diese ermöglichen eine verkürzte Sperrzeit und höhere Lärmgrenzwerte.

„Gemeinsam Fußball schauen gehört zu einer Weltmeisterschaft dazu, auch in Tübingen“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Aber wer nachts in der Altstadt jubelt, muss wissen: Über dem Lokal wohnen Menschen, für die am nächsten Morgen der Wecker klingelt.“ Deshalb erlaube die Stadt Ausnahmen nur für Spiele von besonderem Interesse und nur mit klaren Lärmgrenzen. „Nicht Verbote schaffen Zusammenhalt, sondern Rücksicht und Maß“, so Palmer weiter.

Die Stadtverwaltung beschränkt die Ausnahmegenehmigungen bewusst auf Spiele von besonderem Interesse. Außerdem gelten konkret vorgegebene Dezibelwerte. Damit sollen gemeinsame Fußballabende möglich sein, ohne die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner unnötig zu erhöhen. Besonders in der dicht bewohnten Altstadt bittet die Stadtverwaltung Besucher und Gaststätten um Rücksicht auf Menschen, die nicht mitfeiern oder nachts schlafen möchten.

Grundlage für die Ausnahmegenehmigungen sind die vom Tübinger Gemeinderat beschlossenen „Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ sowie die von der Bundesregierung erlassene „Fußball-Weltmeisterschaft 2026-Lärmschutzverordnung“.