SWP+SWP+Attacke in Tübinger Notaufnahme
: So begründen die Richter ihr Urteil zum Angriff auf zwei Polizisten

Nach dem brutalen Angriff auf zwei Beamte an der Tübinger BG-Klinik haben die Richter den Angeklagten nicht wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. Eine lange Haftstrafe verhängten sie trotzdem. Das sind die Gründe.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Am Dienstag fiel das Urteil wegen des brutalen Angriffs auf zwei Polizeibeamte in der Notaufnahme der Tübinger BG-Klinik. Im Publikum saßen etliche Kolleginnen und Kollegen, darunter auch der Tübinger Revierleiter.

Am Dienstag fiel das Urteil wegen des brutalen Angriffs auf zwei Polizeibeamte in der Notaufnahme der Tübinger BG-Klinik. Im Publikum saßen etliche Kolleginnen und Kollegen, darunter auch der Tübinger Revierleiter.

Angelika Bachmann/Archiv (Jonas Bleeser)