
Attacke in Tübinger Notaufnahme: So begründen die Richter ihr Urteil zum Angriff auf zwei Polizisten
Nach dem brutalen Angriff auf zwei Beamte an der Tübinger BG-Klinik haben die Richter den Angeklagten nicht wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. Eine lange Haftstrafe verhängten sie trotzdem. Das sind die Gründe.

Am Dienstag fiel das Urteil wegen des brutalen Angriffs auf zwei Polizeibeamte in der Notaufnahme der Tübinger BG-Klinik. Im Publikum saßen etliche Kolleginnen und Kollegen, darunter auch der Tübinger Revierleiter.
Angelika Bachmann/Archiv (Jonas Bleeser)