
Arche Intensivkinder in Mähringen: Gericht erklärt Tübingen für zuständig
Kostenstreit um schwer krankes Kind geht weiter: Landessozialgericht weist die Zuständigkeit jetzt dem Landkreis Tübingen zu – bisher zahlte das Landratsamt Heilbronn.

Der dreijährige Junge wird in der Arche Intensivkinder intensivmedizinisch versorgt und ist auf parenterale Ernährung angewiesen.
Evi Miller