Angriff auf Schlafende in Tübingen
: Gericht verurteilt 20-Jährigen wegen zweifachen Mordversuchs

Weil er versuchte, seine Nachbarin in ihrem Bett zu ersticken und über ein Treppengeländer drei Meter in die Tiefe zu stoßen, verhängte das Tübinger Landgericht eine Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Das Motiv des Mannes bleibt ein Rätsel.
Von
Jonas Bleeser
Tübingen
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Prozess wegen versuchten Mordes: ARCHIV - 07.05.2026, Baden-Württemberg, Tübingen: Ein Angeklagter steht vor dem Beginn seines Prozesses wegen versuchten Mordes mit einem Aktendeckel vor dem Gesicht im Gerichtssaal. Links sein Anwalt Sebastian Gauss. Der Angeklagte soll im Oktober 2025 in die Wohnung seiner schlafenden Nachbarin in Tübingen eingedrungen sein und versucht haben, diese zu ersticken. (zu dpa: «Urteil nach Attacke auf schlafende Nachbarin erwartet») Foto: Bernd Weißbrod/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der 20-Jährige, der seine schlafende Nachbarin zu ersticken versuchte (hier am ersten Prozesstag am 7. Mai 2025 neben seinem Verteidiger Sebastian Gauss), soll nach dem Willen der Richter mehrere Jahre ins Gefängnis.

Bernd Weißbrod/dpa/Archiv
  • Gericht verurteilte einen 20-Jährigen zu drei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe.
  • Er versuchte, seine schlafende Nachbarin in ihrem Bett zu ersticken – sie wehrte sich.
  • Im Treppenhaus soll er sie über ein Geländer in die Tiefe stoßen wollen.
  • Die Richter werteten die Tat als versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung.
  • Das Motiv blieb unklar; die Kammer betonte das erschütterte Sicherheitsgefühl des Opfers.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit Spannung war am Montag, 15. Juni, das Urteil der Großen Jugendkammer erwartet worden: Wie würden die Richter den Angriff auf eine Medizinstudentin in ihrem Bett bewerten? Und welche Strafe für den 20-Jährigen würden sie verhängen, dessen Motiv rätselhaft bleibt – und das offenbar auch für ihn selbst? Die Spannbreite in den Schlussplädoyers von Anklage und Verteidigung war denkbar groß: Während Staatsanwältin Edith Zug wegen versuchten Mordes viereinhalb Jahre Jugendstrafe gefordert hatte, wollte Verteidiger Sebastian Gauss höchstens zwei Jahre Haft, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten.

An sieben Verhandlungstagen hatten die Richter zu ergründen versucht, was in der Nacht zum 18. Oktober 2025 im Schlafzimmer der jungen Frau und im Treppenhaus ihres Wohnhauses geschehen war. Warum griff der von vielen Zeugen als zuvorkommend und höflich beschriebene Angeklagte die 24-Jährige an, die auf demselben Stockwerk wohnte? Und wie kam er in die Wohnung?

Es bleiben Fragen offen

„Wir hätten diese Fragen gerne beantwortet“, stellte der Vorsitzende Dirk Hornikel bei der Urteilsverkündung fest. Doch sichere Antworten habe die Beweisaufnahme nicht erbringen können. Dass der Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu verurteilen sei, darin waren sich Anklage und Verteidigung einig gewesen. Am Ende blieb die Kammer näher an der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte – wie auch die Vertreterin der Nebenklage – die Folgen für das arglose Opfer betont: Durch den Angriff im eigenen Schlafzimmer, der für die junge Frau völlig aus dem Nichts kam, ist ihr Sicherheitsgefühl nachhaltig erschüttert.

Dass der 20-Jährige versuchte, sie in ihrem Bett zu ersticken, werteten die Richter als Mordversuch und gefährliche Körperverletzung. Das Opfer sei arglos gewesen, was das Mordmerkmal der Heimtücke erfülle. Nur durch ihre heftige Gegenwehr habe die Medizinstudentin überlebt. Und als die beiden im Treppenhaus erneut aufeinandertrafen, habe er sie über das Geländer in die Tiefe stoßen wollen, um den vorherigen Angriff zu vertuschen.

Die Schwere der Schuld war letztlich für die Kammer einer der Gründe, warum sie sich für eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten entschied.

(Ein ausführlicher Bericht zu den Urteilsgründen folgt später auf swp.de.)

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