Schnelles Verfahren in Tübingen: Brillendieb schon am Tag der Tat zu einem Jahr Haft verurteilt

Auf Brillen abgesehen hatte es ein Einbrecher am Mittwoch in Tübingen. Doch die Polizei fasste ihn schnell. Und noch am selben Tag wurde er verurteilt.
Ulrich Metz/Archiv- Einbruch in Optikergeschäft in der Kirchgasse: Täter stahl rund 24 Brillen im Wert von 3500 Euro.
- Polizei stellte den 37-Jährigen nahe dem Tatort, nachdem die Alarmanlage ausgelöst wurde.
- Beschleunigtes Verfahren beantragt – Beweislage galt als eindeutig.
- Noch am Nachmittag verurteilte das Amtsgericht Tübingen den Mann zu einem Jahr Haft.
- Keine Bewährung wegen Vorverurteilungen, Untersuchungshaftbefehl wegen Fluchtgefahr.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zwei Dutzend Brillen im Wert von rund 3500 Euro stahl ein 37-Jähriger bei einem Einbruch in ein Optikergeschäft in der Tübinger Kirchgasse am frühen Mittwochmorgen. Noch am selben Tag wurde er zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Tübingen mit.
Ein derart schnelles Urteil nach der Tat ist selten. In diesem Jahr gab es das im Bezirk der Tübinger Staatsanwaltschaft nur einmal im Februar nach einem Ladendiebstahl in Metzingen, damals am Amtsgericht Reutlingen. Möglich ist es durch das sogenannte beschleunigte Verfahren. Voraussetzung dafür ist ein eindeutiger Sachverhalt mit einer klaren Beweislage. Die höchste in einem solchen Verfahren mögliche Strafe ist ein Jahr Haft. Angewandt wird das beschleunigte Verfahren laut Auskunft der Tübinger Strafverfolger häufiger. In Tübingen wurden 2024 eigens Stellen dafür geschaffen. Meist kommt es dann innerhalb von sechs Wochen zur Verhandlung.
Zur Höchststrafe verurteilt
In diesem Fall hatte sich der Beschuldigte in der Nacht zum Donnerstag gegen 4 Uhr gewaltsam Zutritt zu der Optiker-Filiale verschafft. Dabei löste er eine Alarmanlage aus: Eine Streifenwagenbesatzung des Polizeireviers Tübingen rückte an und schnappte ihn in der Nähe des Tatorts. Bei der vorläufigen Festnahme hatte der Mann das Diebesgut noch bei sich.
Die Beweislage war also ziemlich eindeutig. Bereits am frühen Nachmittag desselben Tages fand die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tübingen gegen den Angeklagten statt. Da eine Strafe von über sechs Monaten erwartbar war, bekam er mit Sebastian Gauss einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Vor Gericht gestand der 37-jährige Algerier den Einbruch. Amtsanwalt Simon Götz von der Staatsanwaltschaft beantragte die im beschleunigten Verfahren höchstmögliche Strafe von einem Jahr Gefängnis. Da der Beschuldigte mehrfach und einschlägig vorbestraft ist, sei Bewährung nicht mehr möglich. Dessen Verteidiger beantragte eine Strafe von unter einem Jahr Haft.
Amtsrichter Benjamin Bräutigam aber folgte dem Antrag des Anklägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch im beschleunigten Verfahren kann der Verurteilte innerhalb einer Woche Berufung oder Revision dagegen einlegen. Da jedoch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr besteht, erließ der Richter einen Haftbefehl. Der 37-Jährige wurde anschließend direkt aus dem Gerichtssaal in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

