Abstell-Ärger in Tübingen: Boris Palmer zeigt jetzt E-Scooter-Fahrer an

Es gibt viele Möglichkeiten, E-Scooter so abzustellen, dass es die Mitmenschen nervt. In der Zwerenbühlstraße beispielsweise auf einem für Lastenräder reservierten Parkplatz. Deshalb hat Daniel Röck bereits zahlreiche Anzeigen erstattet - mit Erfolg: Die Stadt verhängte Bußgelder.
Daniel Röck- Boris Palmer zeigt E-Scooter-Fahrer an, die Gehwege blockieren.
- Daniel Röck erstattete über 20 Anzeigen wegen falsch geparkter Roller.
- Bußgelder zwischen 20-70 Euro werden verhängt, wenn rechtlich möglich.
- Parkverbotszonen und spezielle Abstellflächen existieren, aber es fehlt Geld für mehr.
- Anzeigen müssen minutengenau dokumentiert und mit Fotos versehen werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
So langsam reicht es dem Tübinger Stadtoberhaupt mit falsch abgestellten E-Scootern: Auf Facebook macht Boris Palmer seinem Ärger Luft. Unter der Überschrift „@Anzeige ist raus“ schimpft er: „Das muss man auch erst mal schaffen, sowohl eine Garageneinfahrt als auch den Gehweg komplett zu blockieren. Glückwunsch. Dürfen eigentlich auch Gehirn amputierte solche Roller benutzen? Wie auch immer, das Ordnungsamt verhängt in solchen Fällen Bußgelder gegen die Betreiber, die diese an die Benutzer weiterreichen. Ich kann nur empfehlen: Foto machen und ans Ordnungsamt.“
Tübinger zeigte schon 20 Fälle an
Das hat der Tübinger Daniel Röck schon häufig gemacht: über 20 Mal in diesem Jahr, immer wegen falsch geparkter Leihroller an derselben Stelle. Besonders erbost den Mediziner, dass Nutzer sie immer wieder auf einer für Lastenräder reservierten Fläche zurücklassen, in der Tübinger Zwerenbühlstraße. Viele könnten deshalb auch ihre Fahrräder mit Kinderanhänger nicht sicher parken. „Ich bin normalerweise nicht der Typ, der alles anzeigt. Aber da gibt es fünf Meter weiter extra ausgewiesene Abstellplätze.“ Er mache sich die Mühe mit den Anzeigen, weil er hoffe, „dass ein Bußgeld dazu führt, dass sich etwas ändert.“
Die Rechtslage ist komplex
Nicht alle Meldungen an die Behörden aber führen zum Erfolg. Denn die Verfolgung ist laut Auskunft der Verwaltung aufgrund der rechtlichen Einordnung der Scooter schwierig: Sie sind Fahrrädern nahezu gleichgestellt. Das bedeutet, dass etwa das Abstellen an Fahrradständern grundsätzlich erlaubt ist. Auch auf Gehwegen dürfen E-Scooter abgestellt werden, sofern sie die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen oder beispielsweise Menschen behindern, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Deshalb führten viele Anzeigen in der Praxis nicht zu einem Bußgeldverfahren, so die Stadt. Ziel bleibe es aber, „Anzeigen konsequent zu verfolgen, wenn dies rechtlich möglich ist“. Dann kostet das zwischen 20 und 70 Euro – je nachdem, wie störend der Roller herumsteht.
Die Scooter sind umstritten
Der Ärger mit der Scooter-Wildparkerei ist in Tübingen schon lange ein Thema. Die Stadtverwaltung hat deswegen auch schon etwas unternommen: In Absprache mit den Betreibern gibt es Parkverbotszonen wie in Parks und im Uferbereich des Neckars. In solchen Bereichen kann das Mieten der Fahrzeuge nicht beendet werden. Außerdem sind für die Scooter eigene Parkflächen ausgewiesen: am Otto-Erbe-Weg und eben in der Zwerenbühlstraße. Eine Pflicht, die Roller dorthin zu bringen, wenn die Fahrt in der Nähe endet, aber gibt es nicht. „Es ist ein Angebot und setzt auf Freiwilligkeit“, so die städtische Pressestelle.
Für Roller-Abstellplätze fehlt das Geld
Weitere solcher Angebote waren geplant: in der Reutlinger Straße (an der Abfahrt der B27), an der Mohlstraße 78, der Haußerstraße 9, der Eugenstraße 41, der Österbergstraße 15 sowie in der Wöhrdstraße. Auch in der Bahnhofsallee an der Ecke Uhlandstraße, am Europaplatz, am Nord- und Südende der Mühlstraße sowie am Depot in der Reutlinger Straße und am Sudhaus waren Abstellplätze angedacht. Doch die Pläne liegen derzeit auf Eis: Die Umsetzung sei „aufgrund der Haushaltslage gestoppt“.
Von seinen 20 Anzeigen wegen des Parkens auf dem Lastenrad-Platz hörte Daniel Röck zunächst nichts. Aber sie haben tatsächlich zu Verfahren geführt, wie die Stadt auf Nachfrage bestätigt. Die Bußgelder hätten „in den meisten Fällen die Betreiber gezahlt.“ Das scheint für die Firmen einfacher zu sein, als die Nutzerdaten der Abstell-Sünder an die Kommune weiterzuleiten. Dazu wären sie, durch mehrere Urteile bestätigt, verpflichtet. Und hat sich in der Zwerenbühlstraße nun etwas geändert? „Ich bilde mir zumindest ein, dass da jetzt seltener welche stehen“, sagt Röck.
Wie eine Anzeige Chancen auf Erfolg hat – das sagt die Stadtverwaltung
Die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit kann bei der Bußgeldstelle der Stadt Tübingen schriftlich angezeigt werden. So einfach wie es Boris Palmer in seinem Facebookpost schildert, scheint das aber nicht zu sein: Die Tatzeit ist dabei minutengenau (Beginn und Ende) anzugeben. „Angaben wie zum Beispiel seit zwei Wochen sind nicht ahndungsfähig“, so die Pressestelle. „Verfahren können nur dann eingeleitet werden, wenn der Ordnungswidrigkeitenanzeige aussagekräftige Fotos beigefügt werden, aus denen sich die Verstöße gegen Regeln des ruhenden Verkehrs der Straßenverkehrsordnung eindeutig erkennen und beweisen lassen. Erforderlich ist dabei das Format PDF/A und JPG bei Bildaufnahmen.“
Außerdem müsse man mit der Anzeige eine ladungsfähige Anschrift und eine telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen angeben. Wenn das Ordnungsamt noch Fragen hat, meldet es sich. Anonyme Anzeigen können nicht bearbeitet werden.
Verstöße im fließenden Verkehr, etwa rüpelhaftes Fahren, könnten „durch Privatpersonen nicht angezeigt werden, da höhere Anforderungen an die Beweisverführung erforderlich sind“.
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