14 Jahre lang war Carola E. in Haft, die meiste Zeit allein in ihrer Zelle. Doch nun, im Dezember 2013 ist sie endlich frei – und spürt zum ersten Mal seit langer Zeit, was es bedeutet, nicht mehr von Mauern umgeben zu sein und keine Fesseln mehr zu haben. Ihre Überwacher von der Polizei hat sie abgeschüttelt, die lästige elektronische Fußfessel mit einem Teppichmesser durchtrennt. Ein Zug hat sie von Weingarten ins bayerische Mindelheim gebracht; zu Fuß begibt sie sich nun auf Wanderschaft durchs Allgäu und Oberschwaben, genießt es, ihren Bewegungsdrang auszuleben. Weil sie von der Polizei gesucht wird, meidet sie größere Städte, schläft in Heuschobern, mietet sich in kleinen Pensionen ein. „Das war sehr befreiend, das war für mich eine gute Zeit“, wird sie später vor Gericht sagen.
Doch nach zwei Wochen ist sie zurück in ihrer Heimatregion nahe Weingarten, und bald lodern dort wieder die Flammen. Am Ende brennt ein Supermarkt – und Carola E. landet wieder hinter Gittern. Diesmal für immer?
In der neuesten Folge unseres Kriminalpodcasts „Akte Südwest“ erzählen wir die Geschichte von Carola E. (Name geändert), die für die Justiz so etwas wie „die gefährlichste Frau Baden-Württembergs“ ist – sie ist die einzige Frau im Land, die in Sicherungsverwahrung sitzt.

Hier gibt es die zwölfte Folge des Podcasts „Akte Südwest“

Ihre Entlassung und die fünf kurzen Wochen der Freiheit sowie ein neuer Prozess in den Jahren 2013 und 2014 werfen dabei viele Fragen auf: Warum wirft eine Frau ihre eben erst gewonnene Freiheit so mutwillig weg? Was macht sie angeblich so gefährlich, dass sie in Sicherungsverwahrung sitzt? Und hat der Staat versagt, weil er Carola E. nie eine echte Chance zur Resozialisierung gab? Darüber berichtet in der neuesten Folge unseres Kriminalpodcasts „Akte Südwest“ Südwestumschau-Ressortleiter Roland Müller, interviewt von Moderatorin Rebecca Jacob. Müller hatte die Geschichte von Carola E. und ihre Entlassung aus der Sicherungsverwahrung eng verfolgt – und dann auch aus dem Prozess gegen sie vor dem Landgericht Ravensburg berichtet, der sie 2014 zurück ins Gefängnis und in die Verwahrung brachte.
Dass die vielfache Brandstifterin, die nach ihrer Entlassung 2013 eine Fußfessel tragen musste und streng überwacht wurde, schnell wieder rückfällig wurde, sei wohl kaum zu vermeiden gewesen, sagt Müller: „In der Konstellation, in der Carola E. aus der Sicherungsverwahrung rauskam, hatte sie wahrscheinlich nie eine echte Chance.“ Nach 14 Jahren hinter Gittern kam die damals 47-Jährige ohne jede Vorbereitung frei, stand buchstäblich auf der Straße und musste sich mit einer nicht ausgereiften elektronischen Fußfessel herumschlagen, die ständig Fehlalarme auslöste. Allerdings seien auch die psychischen Probleme der Frau mitverantwortlich, die nie adäquat therapiert wurden. „Der Staat ist auch ein stückweit hilflos, wenn jemand alle Angebote ablehnt“, sagt Müller.
Der Fall stellt auch grundsätzliche Fragen nach dem Umgang mit Straftäterinnen und Straftätern, die von Gutachtern und Gerichten als weiterhin gefährlich angesehen werden – und wirft ein Schlaglicht auf einen rechtspolitischen Irrweg, der Deutschland Anfang der 2010er Jahre in Aufruhr versetzte und Verurteilungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbrachte.

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