Ein großes weißes Pflaster am linken Handgelenk zeugt vom Suizidversuch des angeklagten mutmaßlichen Supermarkt-Erpressers vor gut einer Woche. Nachdem der Prozessauftakt vor dem Ravensburger Landgericht um eine Woche verschoben worden war, erschien der 54-Jährige am Montag. Foto-Apparate klicken, seine Hände zittern, lange Zeit vermeidet er Blickkontakte. Dann liest der Verteidiger das Geständnis des 54-Jährigen vor.
Der Angeklagte gibt zu, fünf Gläschen Babynahrung mit Ethylenglycol, einem Frostschutzmittel, vergiftet und in die Regale mehrerer Supermärkte in Friedrichshafen gestellt zu haben. Anschließend informierte der Hartz-IV-Empfänger die Märkte, das Bundeskriminalamt und Verbraucherschützer per E-Mail über die platzierten Gläschen und versuchte, 11,75 Millionen Euro von den Unternehmen zu erpressen.
Töten wollte er laut der schriftlichen Einlassung, die sein Verteidiger vorlas, jedoch niemanden. Er habe es auch nicht billigend in Kauf genommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord in fünf Fällen sowie versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in sieben Fällen und gemeingefährliche Vergiftung vor.
„Ich möchte mich nicht zum Mörder machen lassen“, betonte der Angeklagte. Nach eigenen Angaben hat er sich für Babynahrung entschieden, um die größtmögliche Aufmerksamkeit zu erhalten. Für ihn sei alles ein großer Bluff gewesen. Die vergiftete Ware habe er bewusst an einem Samstagabend verteilt, wenn wenige Familien einkaufen würden.
Außerdem habe er in der Erpresser-E-Mail, die auch an das Bundeskriminalamt ging, die betroffenen Produkte und Unternehmen in Friedrichshafen genannt. Die Ware habe er gezielt in den hinteren Reihen platziert. Er sei sicher gewesen, niemanden zu töten.
Ob ein Glas verkauft und verzehrt worden wäre, habe der Angeklagte nicht unter Kontrolle gehabt, sagte Walter Butsche, Hauptsachbearbeiter der Polizei. Laut Ermittlern war die beigemischte Menge an Ethylenglycol für kleine Kinder tödlich. Zwei der Gläser wurden erst nach wenigen Tagen gefunden.
Seine Tat bezeichnete der 54-Jährige als Riesenfehler, den er zutiefst bereue. Eine einfache Entschuldigung werde der Angst, die er bei allen Eltern mit kleinen Kindern ausgelöst habe, jedoch nicht gerecht. In seiner Einlassung betonte er Tiefpunkte seines Lebens, psychische Ausnahmesituationen und Probleme mit Alkohol und Schmerzmitteln.
Zu Beginn des Verhandlungstages bat der Verteidiger darum, auf die Verhandlung am Nachmittag zu verzichten. Sein Mandat zittere, sei geschwächt und womöglich nicht in der Lage, den Prozess aufmerksam zu verfolgen. Nach eigenen Angaben isst der Angeklagte seit zehn Tagen nicht mehr. Der psychiatrische Sachverständige widersprach, das sei eine Belohnung unerwünschten Verhaltens. Der Angeklagte wolle so über den Rahmen und die Länge des Prozesses entscheiden. Der Antrag wurde abgelehnt. Auch eine Vertagung aufgrund eines Rechtshinweises des Richters wurde abgelehnt. Abschließend bat der Angeklagte um eine erneutes psychologisches Gutachten des Sachverständigen.
Das Gericht hört heute weitere Zeugen. Insgesamt sind noch vier Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidigung plant, Zeugen zu laden, die den Alkoholkonsum des Angeklagten bezeugen sollen. Ärzte und Psychologen ließ der Angeklagte von der Schweigepflicht entbinden. Sie sollen von seiner Borderline-Erkrankung berichten.
Ministerium: Nicht alle Suizide zu verhindern
Vier Gefangene haben sich in Baden-Württembergs Haftanstalten in diesem Jahr bislang das Leben genommen. Selbsttötungen ließen sich hinter Gittern nicht gänzlich verhindern, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. „Eine Suizidprävention um jeden Preis wäre
mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren“. Bei der Überwachung etwa seien Grenzen gesetzt.
mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren“. Bei der Überwachung etwa seien Grenzen gesetzt.
„Die Haftsituation führt – gerade in den ersten Tagen – bei vielen Gefangenen zu einer erheblichen psychischen Belastung“, so der Sprecher. Bei der Aufnahmeuntersuchung lege der Anstaltsarzt daher besonderes Augenmerk auf eine mögliche Suizidgefahr. dpa