Stadt Schwäbisch Hall informiert: Springmesser straffrei abgeben

Hinter der Regelung steckt das Ziel, so viele Springmesser wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen.
Thomas Banneyer/dpa- Springmesser seit 31. Oktober 2024 verboten; Amnestie bis 1. Oktober 2025.
- Abgabe straffrei bei Waffenbehörden, Polizei oder berechtigten Waffenhändlern.
- Verbot nach Terroranschlag in Solingen am 23. August 2024.
- Kontakt zur Haller Waffenbehörde: gewerbeamt@schwaebischhall.de oder 0791/751-422.
- Kontakt zur Polizei: SCHWAEBISCH-HALL.PREV@polizei.bwl.de oder 0791/4000.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Terroranschlag auf einem Volksfest in Solingen am 23. August 2024 zog eine Gesetzesänderung nach sich. Darunter fällt beispielsweise eine bundesweit einjährige Amnestie für die Abgabe von Springmessern. Hinter der Regelung steckt das Ziel, so viele Springmesser wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Als Springmesser werden Messer verstanden, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden können. Seit dem 31. Oktober 2024 sind diese Arten von Messern grundsätzlich verboten. Darauf weist die Haller Stadtverwaltung hin.
Direkt vom Aufbewahrungsort zur Behörde bringen
Springmesser dürfen nach der Amnestieregelung nun bis zum 1. Oktober 2025 straffrei bei Waffenbehörden, Polizeidienststellen oder bei Berechtigten, etwa Waffenhändlern, abgegeben werden. Eine Bestrafung wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Führens des Springmessers auf dem direkten Weg zur Übergabe an die Behörde entfällt. Das gilt jedoch nur für den direkten Weg von dem Ort, an dem Springmesser aufbewahrt sind, zu dem Ort der Übergabe an eine Waffenbehörde oder Polizeidienststelle. "Der vormalige unerlaubte Erwerb oder Besitz dieser Gegenstände wirkt sich unter diesen Umständen nicht negativ auf die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus", heißt es aus dem Haller Rathaus weiter.
Wer Springmesser abgeben möchte, sollte sich vorher mit der Waffenbehörde oder der Polizeidienststelle in Verbindung setzen. Die Waffenbehörde der Stadt Schwäbisch Hall ist per E-Mail an gewerbeamt@schwaebischhall.de oder unter Telefon 0791/751-422 erreichbar, das Polizeirevier Schwäbisch Hall per E-Mail an SCHWAEBISCH-HALL.PREV@polizei.bwl.de oder unter Telefon 0791/4000.