Revision abgelehnt: Urteil gegen Witwenmörder von Schwäbisch Hall ist rechtskräftig

Der Serientäter von Schwäbisch Hall im Landgericht Heilbronn.
Thumilan Selvakumaran- Revision des Urteils gegen Daniel D. abgelehnt, Urteil bleibt rechtskräftig.
- Bundesgerichtshof bestätigt Heilbronner Urteil wegen Doppelmordes und versuchter Erpressung.
- Täter erschlug zwei Seniorinnen, ein weiterer Überfall blieb erfolglos.
- DNA-Spuren und Videoaufnahmen überzeugten das Gericht.
- Höchstrafe: lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Fall des Witwenmörders von Schwäbisch Hall hat der Bundesgerichtshof die Revision der Verteidigung abgelehnt. Daniel D. war im Dezember 2023 wegen Mordes in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und im anderen mit versuchtem Raub mit Todesfolge, und wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung vor dem Landgericht Heilbronn verurteilt worden. Es handelte sich um die Maximalstrafe mit lebenslänglicher Haft, erkannter besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.
Seniorinnen gewürgt und zu Tode geschlagen
Nach den Feststellungen der Strafkammer gelangte der Angeklagte im Dezember 2022 in die Wohnung einer Seniorin. Dort würgte er die Geschädigte und schlug ihr auf den Kopf; anschließend entnahm er einer Kassette 1000 € Bargeld. Im Januar 2023 schlug der Angeklagte, der sich diesmal in eine andere Wohnung geschlichen hatte, mehrfach mit einem Schlosserhammer auf den Kopf einer weiteren Seniorin, die in ihrem Sessel saß und Zeitung las. Beute fand er nicht. Beide Seniorinnen verstarben. Zwischen diesen beiden Taten versetzte der Angeklagte einem Senior an dessen Haustür einen Faustschlag ins Gesicht und bedrohte ihn mit einer Spielzeugpistole, die wie eine echte Schusswaffe aussah. Auch in diesem Fall wollte der Angeklagte an Bargeld gelangen. Er wich aber zurück, als die Ehefrau, durch die Schreie ihres Mannes alarmiert, herbeieilte. Der gestürzte Senior schaffte es, die Tür mit seinen Füßen zuzustoßen. Der Angeklagte flüchtete.
Überzeugende DNA-Spuren an Kleidung eines Opfers
Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision durch die Anwältin Sylvia Schwaben blieb in Karlsruhe erfolglos. Insbesondere hielt die Beweiswürdigung des Landgerichts der Überprüfung durch den Senat stand, schreibt der Bundesgerichtshof. Die Strafkammer habe sich vor allem aufgrund von DNA-Spuren an der Kleidung eines Opfers sowie an den vom Angeklagten in Tatortnähe weggeworfenen Handschuhen und Tatwerkzeugen von dessen Täterschaft überzeugt. Zudem sie er auf einer Videoaufzeichnung in einem Baumarkt beim Diebstahl des Schlosserhammers zu erkennen. Auch die Annahme der Mordmerkmale der Habgier und der Absicht, eine andere Straftat, nämlich einen Raub mit Todesfolge, zu begehen, im letzten Mordfall zusätzlich der Heimtücke, war frei von Rechtsfehlern.
Das Urteil gegen Daniel D. ist damit rechtskräftig. Mehr dazu demnächst.


