Polizei-Einsatz in Mainhardt
: 15-Jähriger richtet täuschend echte Waffe auf andere Kinder

Ein Jugendlicher holt am Mittwoch (14.01.) in einem Bus zwischen Mainhardt und Murrhardt eine vermeintliche Pistole aus seiner Tasche. Zeugen rufen daraufhin die Polizei.
Von
Jessica Wolf
Mainhardt/Murrhardt
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ARCHIV - Ein Kind hält in Berlin die Nachbildung einer Handfeuerwaffe (Illustration/Archivfoto vom 01.09.2007). Die Koalition will das Waffenrecht verschärfen. Verboten werden sollen auch täuschend echt aussehende Imitate von Pistolen und Revolvern und die meisten der sogenannten Softair-Waffen. Das sind Nachbauten von Waffen, bei denen mit Druckgas Plastikkugeln verschossen werden. Das Waffenrecht wurde zuletzt 2003 nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt verschärft. Foto: Arno Burgi +++(c) dpa - Bildfunk+++

Ein Kind hält die Nachbildung einer Handfeuerwaffe.

picture-alliance/ dpa (Symbolbild)
  • Ein 15-Jähriger zeigte in einem Bus zwischen Mainhardt und Murrhardt eine Schusswaffe.
  • Er richtete die Waffe auf andere Kinder – Zeugen alarmierten die Polizei.
  • Die Polizei fand den Jugendlichen zu Hause und beschlagnahmte die Softairpistole.
  • Softairwaffen sind meist Spielzeug, unterliegen aber rechtlichen Vorgaben.
  • Laut Bundestag sind Besitz und Verwendung je nach Typ unterschiedlich geregelt (Stand 2024).

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am Mittwochnachmittag (14.01.) kam es zwischen Mainhardt und Murrhardt zu einem Vorfall mit einem Jugendlichen und einer vermeintlichen Schusswaffe. Laut Polizei war der 15-Jährige gegen 14 Uhr mit einem Bus auf dieser Strecke unterwegs. Dabei holte er die Pistole zunächst aus seiner Tasche, zeigte diese anschließend herum und richtete sie wohl auf andere Kinder im Bus.

Zeugen verständigten daraufhin die Polizei. Die Beamten konnten den Jungen wenig später zu Hause antreffen und die Waffe, bei der es sich um eine Softairpistole handelte, beschlagnahmen.

Für gewöhnlich nur Spielzeug

Softairwaffen werden meist aus Kunststoff für Spielzwecke gefertigt und haben eine geringe Schussenergie. Sie sind daher in der Regel erlaubt und dürfen frei erworben werden. Je nach Typ und Funktionsweise gelten aber unterschiedliche rechtliche Vorgaben in Bezug auf Erwerb, Besitz und Verwendung. Das ist in einem Informationspapier des Deutschen Bundestags zum waffenrechtlichen Status von Softairwaffen aus dem Jahr 2024 zu lesen.

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