
Nichtraucherschutz in Schwäbisch Hall: Das gilt jetzt an Haltestellen, Spielplätzen und im Freibad
Das Land Baden-Württemberg hat den Nichtraucherschutz ausgeweitet. Das Gesetz betrifft nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer. Wie die Stadt Hall die Einhaltung kontrollieren möchte.

Das novellierte Nichtrauchergesetz des Landes verbietet nicht nur das Rauchen normaler Zigaretten an Bushaltestellen, auf Spielplätzen oder in Freibädern, sondern auch jenes von E-Zigaretten und Tabakerhitzern (Symbolfoto).
Silas Stein/dpa