SWP+SWP+Nichtraucherschutz in Schwäbisch Hall
: Das gilt jetzt an Haltestellen, Spielplätzen und im Freibad

Das Land Baden-Württemberg hat den Nichtraucherschutz ausgeweitet. Das Gesetz betrifft nicht nur klassische Zigaretten, sondern auch E-Zigaretten, E-Shishas und Tabakerhitzer. Wie die Stadt Hall die Einhaltung kontrollieren möchte.
Von
Kerstin Vlcek
Schwäbisch Hall
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E-Zigaretten

Das novellierte Nichtrauchergesetz des Landes verbietet nicht nur das Rauchen normaler Zigaretten an Bushaltestellen, auf Spielplätzen oder in Freibädern, sondern auch jenes von E-Zigaretten und Tabakerhitzern (Symbolfoto).

Silas Stein/dpa