
Nachbarschaftsstreit in Schwäbisch Hall: Stinkefinger bringt „Fass zum Überlaufen“
Das Haller Amtsgericht verurteilt einen 61-jährigen Angeklagten wegen einer obszöner Geste. Im Hintergrund schwelt schon lange ein Nachbarschaftsstreit. Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück.

Der ausgestreckte Mittelfinger gilt gemeinhin als vulgäre Geste und Beleidigung. Ein 61-jähriger Mann aus einem Haller Teilort stand deshalb vor Gericht.
Sina Schuldt/dpa-mag/dpa