SWP+SWP+Nachbarschaftsstreit in Schwäbisch Hall
: Stinkefinger bringt „Fass zum Überlaufen“

Das Haller Amtsgericht verurteilt einen 61-jährigen Angeklagten wegen einer obszöner Geste. Im Hintergrund schwelt schon lange ein Nachbarschaftsstreit. Der Vorfall liegt bereits zwei Jahre zurück.
Von
Eleonore Heydel
Schwäbisch Hall
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Eine Person zeigt den Mittelfinger: ILLUSTRATION - Weint die Schichtmutter oder nicht? Ein Gericht entschied: Vulgäre Kritik ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund. Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Der ausgestreckte Mittelfinger gilt gemeinhin als vulgäre Geste und Beleidigung. Ein 61-jähriger Mann aus einem Haller Teilort stand deshalb vor Gericht.

Sina Schuldt/dpa-mag/dpa