
Kommunales Wahlrecht: Aus für die unechte Teilortswahl
Der Gemeinderat Obersontheim spricht sich mehrheitlich für eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde aus. Sie betrifft ausschließlich die Gemeinderatswahlen.

Nach der Kommunalwahl vom 9. Juni bereiten Antonia Otterbach (links), stellvertretende Leiterin des Hauptamts der Gemeindeverwaltung Obersontheim und Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, und Angela Holstein, Beisitzerin im Ausschuss und in der Verwaltung verantwortlich für das Gebäudemanagement (rechts), im Hospital akribisch Auslosungen vor.
Ufuk Arslan