
Urteil in Schwäbisch Hall: 300 Euro für einen gefälschten Angelschein
Das Haller Amtsgericht verurteilt 46-jährigen Kreisbewohner wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung. Die Justiz fahndet nach der neuen Adresse des mutmaßlichen Mittäters.

Wer ohne Angelschein angelt, macht sich strafbar. Ein Bürger aus dem Landkreis Schwäbisch Hall hat gefälschte Angelscheine verkauft.
Patrick Pleul/dpa (Symbolfoto)