
Internet-Kommentar in Schwäbisch Hall vor Gericht: Daumen hoch für Gewalttat: Das hat Folgen
Das Haller Amtsgericht verurteilt einen 57-jährigen Kreisbewohner wegen „Billigung von Straftaten“ zu einer Geldstrafe. Er hatte ein gewaltverherrlichendes Video positiv kommentiert.

Wer sich in den Sozialen Medien äußert, muss eventuell mit Konsequenzen rechnen. Zum Beispiel, wenn er gewaltverherrlichende Posts positiv kommentiert.
Uli Deck/dpa