
Infektionsschutz: Impfpflicht für Handwerker kommt
Wer von Mitte März an in Kliniken oder Heimen zu arbeiten hat, muss den Nachweis führen, dass er geimpft oder genesen ist. Handwerker im Haller Landkreis und in der Region weißen auf ein Dilemma hin.

Ein externer Elektriker hat in einem Pflegeheim einen technischen Defekt zu reparieren. Das darf er vom 15. März an nur noch, wenn er vollständig geimpft oder genesen ist. ⇥
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