
Werbung in Rosengarten: Rat setzt Grenzen für Reklame
Eine Werbeanlage in Westheim führte zu neuen Vorgaben im Gemeindegebiet. Nur Betriebe aus Rosengarten dürfen weiter großflächig werben, bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.

Werbepylone, wie diese Anlage in Westheim, dürfen in Rosengarten nicht mehr aufgestellt werden. Foto: Beatrice Schnelle
Beatrice Schnelle