Ehrenamt in Baden-Württemberg: So werden die Feuerwehren finanziert

In der Feuerwehr im Einsatz sein – das heißt in den meisten Fällen ehrenamtlich tätig sein. 97 Prozent aller Feuerwehrleute engagieren sich freiwillig und bekommen dementsprechend kein Geld dafür.
s-motive/Adobe Stock- 97% der Feuerwehrleute arbeiten ehrenamtlich.
- Einsätze der Gemeindefeuerwehr sind meist kostenfrei.
- Gemeinden verlangen Kostenersatz bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Einsätzen.
- Feuerwehrfahrzeuge kosten zwischen 98 und 210 Euro pro Stunde.
- Ehrenamtliche Feuerwehrleute erhalten Auslagenersatz und Verdienstausfall.
- Städte und Gemeinden tragen die Hauptkosten der Feuerwehren.
- Baden-Württemberg fördert Feuerwehrhäuser und Fahrzeuge.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Eine Telefonnummer, die jeder kennen sollte: die 112. So erreicht man nicht nur den Notarzt bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, sondern auch die Feuerwehr, die bei Bränden, lebensbedrohlichen Situationen sowie wenn Technische Hilfeleistungen benötigt werden, ausrückt. Damit die Kameradinnen und Kameraden ihrer Arbeit nachgehen können, benötigen sie Fahrzeuge und Gerätschaften. Das wiederum kostet Geld. Wer ist für die Finanzierung der Feuerwehren zuständig? Wann werden Eigentümer für Einsätze zur Kasse gebeten? Und was verdienen Feuerwehrleute? Hier sind die Antworten.
Müssen Anrufer beziehungsweise Eigentümer für den Einsatz der Feuerwehr bezahlen?
Die Antwort auf diese Frage steht im Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg, genauer in Paragraf 34: „Einsätze der Gemeindefeuerwehr [...] sind unentgeltlich.“ Kommt die Feuerwehr ihren Kernaufgaben – bei Bränden und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten sowie Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen zu retten – nach, muss nichts bezahlt werden. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Innenministerium, das für die Feuerwehren im Bundesland zuständig ist, mitteilt: „Für bestimmte Einsätze sollen die Gemeinden, als Träger der Feuerwehren, Kostenersatz verlangen. Die Beurteilung obliegt im Einzelfall der zuständigen Gemeinde und kommt zumeist dann zum Tragen, wenn Einsätze vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.“
Laut Feuerwehrgesetz können Fahrzeughalter zur Kasse gebeten werden, wenn durch den Betrieb ihres Fahrzeugs Schäden entstanden sind – eine Ölspur beispielsweise, die von der Feuerwehr beseitigt werden muss. Ebenso müssen Betriebsinhaber zahlen, wenn durch einen Brand auf ihrem Firmengelände Sonderlösch- und Einsatzmittel benötigt werden. Und natürlich müssen Personen auch zahlen, wenn sie die Feuerwehr ohne Grund alarmieren.
Wichtig bleibt: Wenn Menschen oder Tiere in Lebensgefahr sind, unbedingt immer sofort die Feuerwehr über den europaweit einheitlichen Notruf 112 rufen. Im Ernstfall kann jede Sekunde entscheidend sein.
Was kostet ein Feuerwehreinsatz?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Es müssen Stundensätze für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge entrichtet werden. Wie hoch diese sind, können die Gemeinden durch eine Satzung regeln. „Die Stundensätze für ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte setzen sich zusammen aus den beim Einsatz gewährten Entschädigungen für Verdienstausfall und Auslagen sowie sonstigen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen entstehenden jährlichen Kosten, die auf der Grundlage von 80 Stunden je Feuerwehrangehörigem berechnet werden“, heißt es im Feuerwehrgesetz. Für Feuerwehrfahrzeuge legt das Innenministerium Stundensätze fest. So kostet ein Einsatzleitwagen (ELW 1) 98 Euro, ein Löschgruppenfahrzeug (LF 20) 205 Euro und eine Drehleiter (DLAK 18/12) 210 Euro. Die Sätze wurden zuletzt Anfang 2024 angepasst. Daneben können die Gemeinden auch die Kosten für Sonderlösch- und -einsatzmittel sowie etwaige Reparaturen in Rechnung stellen.
Was bekommen Feuerwehrleute für ihre Arbeit?
Das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg basiert auf Freiwilligkeit. Laut den aktuellsten Zahlen von 2023 engagieren sich mehr 122.000 Frauen und Männer im Land bei den lokalen Wehren – 97 Prozent von ihnen tun dies rein ehrenamtlich. „Und es liegt im Wesen der ehrenamtlichen Tätigkeit begründet, dass diese ,Arbeit‘ ohne Entgelt ausgeübt wird“, erklärt Michael Wegel, Präsident des Landesfeuerwehrverbands Baden-Württemberg (LFV). Gleichzeitig gelte aber der Grundsatz, dass Feuerwehrleute keine finanziellen Einbußen durch ihr ehrenamtliches Engagement zugunsten von anderen Menschen in Not erleiden. „Die Kameradinnen und Kameraden erhalten deshalb die Auslagen, die durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstehen, sowie den Verdienstausfall, der während dieser Zeit im Beruf erwächst, ersetzt“, merkt Wegel an.
Wie hoch sind die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrangehörige?
Grundsätzlich kann jede Stadt und jede Gemeinde selbst festlegen, wie hoch die Aufwandsentschädigungen sein sollen. Der LFV Baden-Württemberg hat gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag im Jahr 2017 Orientierungswerte erarbeitet. Demnach soll ein Kommandant einer Gemeinde mit 2000 bis 5000 Einwohnern 60 bis 120 Euro pro Monat erhalten. „Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass ein ehrenamtlicher Kommandant eine Organisation mit hundert Feuerwehrangehörigen leitet“, erläutert Präsident Wegel. Für entstandenen Verdienstausfall und Auslagen im Allgemeinen wird ein Korridor zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde für alle Einsatzkräfte vorgeschlagen. „Diese Orientierungswerte werden aktuell evaluiert und sollen im ersten Halbjahr 2025 aktualisiert werden“, ergänzt er.
Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um das Ehrenamt zu stärken?
Mit dem Strategiepapier „Freiwillig.stark!“ hat der LFV im Jahr 2015 einige Anhaltspunkte erarbeitet, die das ehrenamtliche Engagement stützen und belohnen können. „Aus diesem ,Werkzeugkasten‘ haben sich inzwischen viele Städte und Gemeinden bedient“, erklärt der LFV-Präsident, der seit Anfang des Jahres im Amt ist. Unter anderem belohnen viele Städte und Gemeinden beispielsweise eine 40-jährige Dienstzeit in der Feuerwehr-Einsatzabteilung mit einem kostenlosen Aufenthalt im Feuerwehrhotel Sankt Florian am Titisee. Daneben setzt der Verband auch auf die Ehrenamtskarte, die das Land Baden-Württemberg derzeit einführt. Sie belohnt ehrenamtliches Engagement durch Vergünstigungen bei verschiedenen Institutionen und Attraktionen.
Reichen diese Maßnahmen aus, um mehr Menschen für den Beitritt in die Freiwillige Feuerwehr zu begeistern?
„Um es vorwegzunehmen und ganz klar zu kommunizieren: Aktuell haben die Feuerwehren in Baden-Württemberg keine Nachwuchssorgen! Denn: Die Zahl der Frauen und Männer, die sich in den Feuerwehren hierzulande engagieren, steigt erfreulicherweise kontinuierlich“, merkt Michael Wegel an. Um die stabilen Mitgliederzahlen zu halten, setzen die Verantwortlichen auf „sehr gute und engagierte Jugendarbeit“. Daneben sollen die Rahmenbedingungen, insbesondere die soziale Absicherung, für die Ehrenamtlichen kontinuierlich verbessert werden. „Wir möchten unbedingt sicherstellen, dass ein im Einsatz schwer verunglückter Feuerwehrangehöriger nicht auch noch in eine finanzielle Notlage gerät“, macht der LFV-Präsident deutlich.

Damit Feuerwehrmänner und -frauen bei ihren Einsätzen gut ausgerüstet sind – wie hier beim Brand in einer Pappenfabrik in Rosengarten vergangenes Jahr – müssen die Städte und Gemeinden entsprechend viel Geld ausgeben. Sie sind die Träger der Gemeindefeuerwehren.
Thumilan SelvakumaranWie werden die Feuerwehren aktuell finanziert?
Träger der Feuerwehren sind – abgesehen von den Werkfeuerwehren – die Städte und Gemeinden. Sie sind laut Feuerwehrgesetz, Paragraf 3, dazu verpflichtet, „auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten“. Das wird zunehmend teurer: Die Gesamtausgaben der Städte und Gemeinden für das Feuerwehrwesen haben im Jahr 2000 bei 380 Millionen Euro gelegen. Bis heute haben sie sich auf rund 750 Millionen Euro verdoppelt.
Wie unterstützt das Land die Kommunen bei der Finanzierung ihrer Wehren?
Aufgabe des Landes ist es zum einen, Aus-, Fort- und Weiterbildung der Angehörigen zu fördern, teilt das Innenministerium mit. Das geschieht in der Landesfeuerwehrschule (LFS) in Bruchsal, die vom Land Baden-Württemberg betrieben wird. Das Angebot der LFS umfasst rund 50 Lehrgänge. Jährlich werden mehr als 6500 Feuerwehrangehörige ausgebildet. Vielfach dauern die Kurse mehrere Tage, in manchen Fällen auch mehrere Wochen.
Zum anderen unterstützt das Land die Städte und Gemeinden bei der Beschaffung von Ausrüstung und Einrichtungen. Dies geschieht durch Zuwendungen, die in der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)“ geregelt sind. Demnach erhalten Kommunen einen Pauschalbetrag für jeden Feuerwehrangehörigen – aktuell beträgt dieser 90 Euro jährlich. Hinzu kommen weitere Förderungen für die Errichtung von Feuerwehrhäusern beziehungsweise zur Beschaffung von Fahrzeugen, Funkgeräten, Werkstätten und vieles mehr. Im Haushaltsjahr 2024 stellt das Land Baden-Württemberg 61 Millionen Euro für die Förderung von Fahrzeugen, Feuerwehrhäusern und Ausstattung zur Verfügung. Die Feuerwehrschutzsteuer, eine Steuer, die im „Ländle“ auf die Versicherungsprämien für Feuerversicherungen erhoben wird, beträgt heute nahezu 100 Millionen Euro. Damit unterhält das Land insbesondere die Landesfeuerwehrschule und unterstützt die Gemeinden.
Welche Neuerungen bei der Finanzierung und den Förderungen gibt es?
Anfang dieses Jahres trat die aktuelle VwV-Z-Feu in Kraft. Nun sind auch gemeinsame Beschaffungen durch das Land möglich. Jedes Jahr wird ein Fahrzeugtyp – 2025 ist es das Löschgruppenfahrzeug 10 – gemeinsam ausgeschrieben, was vor allem kleinere Gemeinden von den immer umfangreicheren Vergabeverfahren entlastet. „Die Kommunen erhalten dabei nicht nur eine höhere Förderung für Fahrzeuge aus der ,Gemeinsamen Beschaffung‘, sondern profitieren auch von den bei einer Sammelausschreibung zu erwartenden günstigeren Preisen“, teilt das Innenministerium mit. Hinzu kommt, dass durch diese Rahmenverträge auch die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen stark entlastet werden, weil ihnen viel bürokratische Arbeit für die Ausschreibung und die Beschaffung der Fahrzeuge abgenommen wird.
Alles Infos über das Magazin „Brandaktuell“
Einmal im Jahr erstellt der Kreisfeuerwehrverband Schwäbisch Hall in Zusammenarbeit mit der SÜDWEST PRESSE Hohenlohe das Magazin „Brandaktuell“. Darin enthalten sind viele wichtige Themen, die die Kameradinnen und Kameraden im Landkreis bewegt, sowie ein großer Rückblick auf das Einsatzgeschehen des Vorjahres aller Feuerwehren des Landkreises. Das Magazin gibt es als gedruckte Variante und kann zudem kostenlos als Online-Ausgabe gelesen werden.
