Autofahrer droht mit Messer
: Polizist schießt Angreifer ins Bein

Ein 66-Jähriger fährt auf der Haller Westumgehung auf die Gegenspur, schlägt um sich, droht mit einem Messer in der Hand. Auch der Einsatz von Pfefferspray bremst ihn nicht.
Von
Jürgen Stegmaier
Schwäbisch Hall
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Polizei im Einsatz: ARCHIV - 06.08.2015, Schleswig-Holstein, Flensburg: ILLUSTRATION - Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße. (zu dpa: «Polizist trotz Blaulicht viel zu schnell - Schadenersatz nach Unfall») Foto: Carsten Rehder/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Die Polizei ist auf der Bundesstraße nahe dem Haller Ortsteil Gelbingen im Einsatz.

Carsten Rehder/dpa

Es scheint nicht ganz klar zu sein, warum ein 66-jähriger Mann in der Nacht von Sonntag auf Montag dermaßen aggressiv vorgegangen ist. Zu stoppen war er letztendlich nur durch einen gezielten Schuss aus einer Polizeipistole in das Bein.

Unterwegs war er gegen 22 Uhr auf der Westumgehung in Richtung Hall. Er wechselte unvermittelt auf die Gegenfahrbahn und hielt auf ein entgegenkommendes Fahrzeug zu. Dessen Fahrerin reagierte nach Erkenntnissen der Polizei umsichtig und verhinderte so einen Zusammenstoß.

Staatsanwalt prüft

Derzeit deute nichts darauf hin, dass der Verursacher die Fahrerin kannte, sagt Harald Lustig, Oberstaatsanwalt in Schwäbisch Hall. Bis gestern war auch nicht endgültig geklärt, ob der 66-Jährige betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen stand. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Haft- oder Unterbringungsbefehl beantragt wird. Letzteres könne ein Hinweis darauf sein, dass der Fahrer möglicherweise schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. In diesem Fall könnte die Staatsanwaltschaft anordnen, den Fahrer in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt unterzubringen, falls sein Zustand nach der Schussverletzung dies zulässt.

Der 66-Jährige bedrohte nach dem riskanten Fahrmanöver Autofahrer, die angehalten hatten, um zu helfen, mit einem Messer. Einer wurde nach Angaben der Polizei geschlagen. „Zusätzlich zu den Drohungen mit dem Messer, auf die Helfer einzustechen, behauptete der 66-Jährige, er führe Flaschen mit explosivem Inhalt mit sich, die er auf die Straße gestellt habe. Eine nachträgliche Untersuchung der Flaschen ergab hierfür jedoch keine Anhaltspunkte“, schreibt die Polizei in ihrem Bericht am Dienstagmorgen.

Messer in der Hand

Unmittelbar nach dem Eintreffen der Polizei sei der Mann sofort mit dem Messer in der Hand auf die Streifenbesetzung zugegangen. Offenbar ignorierte er mehrfache Aufforderungen, das Messer wegzulegen. Auch der Einsatz von Pfefferspray habe keine Wirkung gezeigt, informiert die Polizei. „Um den Angriff zu stoppen, gab ein Beamter einen Schuss auf das Bein des Angreifers ab. Dieser wurde im Anschluss durch die Beamten sofort erstversorgt und nach Einlieferung in ein Krankenhaus operiert. Lebensgefahr besteht nicht“, machen Staatsanwaltschaft Heilbronn, Zweigstelle Hall, die Polizeidirektion Aalen und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Erklärung deutlich.

Vor dem gezielten Schuss in das Bein sei kein Warnschuss abgeben worden, der Schuss aber sei angedroht worden, versichert ein Sprecher der Polizeidirektion Aalen. Polizisten werden durch Schießtraining auf einen solchen Fall vorbereitet, erklärt der Sprecher. Es sei Teil der Ausbildung. Der Polizeisprecher kann sich nicht daran erinnern, dass es im Zuständigkeitsbereich der Direktion Aalen, zu dem der Bereich Schwäbisch Hall gehört, in den zehn zurückliegenden Jahren nötig war, einen Aggressor per Schuss ins Bein außer Gefecht zu setzen.

Möglichkeiten ausschöpfen

Der Haller Oberstaatsanwalt Harald Lustig spricht von einem möglichen Bedrohungsszenario, dass es nötig erscheinen lässt, zu diesem letzten Mittel zu greifen, bevor Schlimmeres geschieht. „Zunächst müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden“, erklärt er. Polizisten dürften nicht in jedem Fall schießen. Ein Schuss ins Bein aber könne in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein, so Harald Lustig.

Die Staatsanwaltschaft hat sich nach dem Vorfall am Sonntagnacht mit zwei getrennten Sachverhalten zu beschäftigen: Zum einen mit dem Aggressor, zum anderen mit der eingreifenden Polizei. Noch wisse man zu wenig, um eine klare Einordnung treffen zu können, macht Oberstaatsanwalt Harald Lustig deutlich. Zumindest bestehe gegen den 66-jährigen Autofahrer der Verdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und andere.

Die Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Aalen und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu den Hintergründen der Tat und dem polizeilichen Schusswaffengebrauch dauern an.