SWP+SWP+Auchtäcker in Kupfer
: Fünf Personen klagen, keiner gewinnt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt den Bebauungsplan „Auchtäcker II, 1. Änderung“ im Untermünkheimer Ortsteil Kupfer für unwirksam. Zwei Gründe führen dazu, allerdings andere als eingeklagt.
Von
Corinna Janßen
Untermünkheim
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Die Fällung der Streuobstbäume auf dem ehemaligen Koziol-Areal in Kupfer wurde bereits vor rund eineinhalb Jahren durchgeführt. Die Bebauung der Erschließungsstraße sowie der Kanalisation erfolgte im Jahr 2025. Damals war der Bebauungsplan noch rechtskräftig.

Das alte Koziol-Haus wurde abgebrochen, das ehemalige Atelier des Bildhauers steht noch. Die Fällung der Streuobstbäume wurde bereits vor rund eineinhalb Jahren durchgeführt. Die Bebauung der Erschließungsstraße sowie der Kanalisation erfolgte im Jahr 2025. Damals sei der Bebauungsplan noch rechtskräftig gewesen, berichtet der Bauträger.

Ufuk Arslan