
Amtsgericht Schwäbisch Hall: Rätselhafter Angeklagter – jetzt wird es teuer
Am dritten Verhandlungstermin verwirft das Haller Amtsgericht den Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Beleidigung. Der Angeklagte war auch bei der dritten Aufforderung nicht vor Gericht erschienen.

Eigentlich nicht zu verfehlen: Das Amtsgericht Schwäbisch Hall in der Unterlimpurger Straße.
Tobias Würth