
Amtsgericht Schwäbisch Hall: Kontrahenten mit Bierflasche bedroht
Ein 42-Jähriger muss 400 Euro Strafe bezahlen, weil er einen Nachbarn mit einer zerbrochenen Bierflasche bedroht hat. Er selbst will allerdings nur Scherben zum Mülleimer getragen haben.

Der Flaschenhals einer zerbrochenen Bierflasche kann auch als Waffe genutzt werden.
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