
Rottenburgs Stadtverwaltung überprüft Halteverbot: Strafzettel fürs Ausladen von Sprudelkästen
Der Rottenburger Wolfgang Nadler erledigt per Auto Großeinkäufe für seine 83-jährige Tante. Die wohnt in der Saint-Claude-Straße. Gegenüber ihrem Haus ist eine ehemalige Parkbucht, aber es gilt absolutes Halteverbot. Dass Nadler während Hochtragens der schweren Sachen einen Strafzettel über 30 Euro wegen Falschparkens bekommen hat, ärgert beide.

In der Saint-Claude-Straße auf Höhe von Hausnummer 79 (links) gilt auch für die ehemalige Parkbucht gegenüber absolutes Halteverbot. Wolfgang Nadler hat es ausgemessen: Wenn dort ein Auto steht, sind von Außenkante linker Außenspiegel bis zum Kantstein auf der anderen Straßenseite 3,80 Meter Platz.
Hete Henning