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: Die Altstadt gleichzeitig schützen und modernisieren

Mit einer neuen Altstadtsatzung will Rottenburg die Gestaltungsvorschriften im historischen Stadtkern entbürokratisieren und zeitgemäßes Wohnen erleichtern. Wegen vieler neuer Details wird die neue Satzung aber viel länger als die alte.
Von
Michael Hahn
Rottenburg
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(ohne Überschrift): Vorsicht: Dieses Foto ist möglicherweise nur für den einstigen Verlag Schwäbisches Tagblatt verwendbar. Rottenburg. Marktplatz. Altstadt. 10.05.2020 / Drohnen-Bild: Rainer Mozer

Die Rottenburger Altstadt mal ohne Marktplatz und Dom. Vorne links liegt der Metzelplatz mit dem hellblauen TAGBLATT-Gebäude, vorne rechts sind Diözesanmuseum und Priesterseminar zu sehen. am gegenüberliegenden Neckarufer steht die kleine evangelische Kirche und in der oberen Bildmitte zieht sich die Ehinger Neckarfront bis zum Deichelweiher.

Rainer Mozer / Archiv
  • Rottenburg überarbeitet die Altstadtsatzung, um Schutz und modernes Wohnen zu verbinden.
  • Fenster dürfen größer werden, Dachaufbauten höher und Dachneigungen flacher als bisher.
  • Abriss nur mit genehmigungsfähigem Ersatzbaukonzept; Details zu Farben und Fassaden werden präzisiert.
  • Technik an Fassaden wird erlaubt, wenn sie getarnt ist – Wärmepumpen und Klimageräte eingeschlossen.
  • Werbeanlagen: strengere Regeln auch für Schaufenster, Bestandsschutz entfällt bei Betreiberwechsel.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Beim Begriff „Rottenburger Altstadt“ denken viele zuerst an den barock anmutenden Marktplatz. Doch auch in den Nebengassen gibt es wunderschöne Ecken, liebevoll gepflegte historische Gebäude, aber auch etliche Neubauten, die mal besser, mal weniger gut zum Gesamtbild passen. Was in dem Quartier erlaubt und was verboten ist, regelt die so genannte Altstadtsatzung aus dem Jahr 1981.

Am Dienstag, 20. Oktober, hat der Rottenburger Gemeinderat beschlossen, dass sie neu formuliert werden soll – erstmals nach 45 Jahren. Man wolle einerseits die historische Anmutung der Altstadt bewahren, aber andererseits auch den „heutigen Ansprüchen an modernes Wohnen“ entgegenkommen, sagte Dunja Kornmüller vom Rottenburger Stadtplanungsamt. Parallel dazu überarbeitet das Amt derzeit auch die so genannten Dorfbildsatzungen für die Ortskerne der 17 Stadtteile.

Etliche Vorschriften werden gelockert. Beispielsweise dürfen Fenster nun größer werden. Und man will in der Altstadt mehr Dachwohnungen ermöglichen: Aufbauten dürfen höher ausfallen als bisher (1,50 Meter statt 1,20 Meter), und die Dachneigung darf flacher werden (42 Grad statt 48 Grad). Ein Abbruch dagegen wird neuerdings nur noch bewilligt, wenn bereits ein „genehmigungsfähiges Konzept des Ersatzbaus“ vorliegt. Das gilt auch für Nebengebäude.

Sprossenfenster und Klappläden

Die Neufassung soll insgesamt großzügiger und unbürokratischer werden als die ursprüngliche Satzung. Wegen vieler neuer Details wird die überarbeitete Druckfassung aber deutlich länger. Die Gestaltungssatzung aus dem Jahr 1981 umfasst eine Präambel und 16 Paragrafen. Davon soll nur ein Paragraf unverändert bleiben: der „räumliche Geltungsbereich“. Die Grenze der Altstadt verläuft demnach ungefähr entlang der früheren Stadtmauer. Vom Bischofspalais im Norden bis zum Kalkweiler Tor und zur vorderen Neckarhalde im Westen, dann hinüber nach Ehingen (vom Kapuzinergraben entlang der Poststraße bis zur Kepplerbrücke) und am Stadtgraben entlang bis zum Eugen-Bolz-Platz.

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Selbstverständlich darf eine „Altstadtsatzung“ nicht ohne Sprossenfenster und Klappläden auskommen. Dabei unterliegt vieles dem aktuellen Geschmack. Beispielsweise gilt bei der Farbgebung der Fensterläden künftig: Schwarzbraun, Signalschwarz, Tiefschwarz, Graualuminium, Graphitschwarz und Verkehrsschwarz sind „unzulässig“, ebenso wie 27 weitere (bunte) Farbtöne. Ansonsten gilt der Bestandsschutz: Wer seine Klappläden bereits graphitschwarz angestrichen hat, kann das also auch so lassen – bis zur nächsten Renovierung. Andere Vorschriften sollen verhindern, dass alte Gestaltungen schleichend aus dem Stadtbild verschwinden: Auskragungen, Sockelgeschosse und ähnliches.

Kornmüller zeigte Fotos von verschiedenen Neubauten in der Altstadt, viele schmal und hoch zwischen historische Gebäude gezwängt. Ein Beispiel hat eine knallgelbe Fassade. Ob das denn mit dem neuen Farbkatalog noch zulässig wäre, fragte JA-Stadtrat Moritz Liss. Nein, räumte Baubürgermeisterin Annette Schwieren ein – so schön der Neubau auch gelungen sei.

Wenn jedes Stockwerk anders aussieht

Umstritten blieb im Gemeinderat, wie viel „Einheitlichkeit“ man bei den Fassaden und Dächern anstrebt. In manchen Häusern sieht jedes Stockwerk anders aus, vor allem wenn es verschiedene Eigentümer gibt: unterschiedliche Farben, unterschiedliche Fensterläden. Manche Gebäude sind auch senkrecht geteilt.

Schwieren möchte erreichen, dass Fassaden und Dachflächen bei einer Renovierung „einheitlich gestaltet“ werden. Bunte-Stadtrat Klaus Weber bezeichnete dieses Ansinnen als „unzumutbar“ für die Eigentümer. Außerdem erkenne man so die Folgen der „württembergischen Realteilung“ (das Erbe wird unter den Nachkommen aufgeteilt). Dagegen sprach JA-Stadtrat Jasson Schuler von „württembergischer Kleinkariertheit“. Webers Einspruch wurde überstimmt.

Gleichzeitig aber verlangt die Altstadtsatzung: „Die einzelnen Baukörper müssen farblich voneinander abgesetzt werden, sodass der Einzelhaus-Charakter erhalten bleibt.“ Das fand Grünen-Stadtrat Jörg Bischof zu restriktiv. Die Altstadt brauche größere Ladenflächen, dazu müsste man nebeneinanderliegende Erdgeschosse verbinden, argumentierte er. Dann sei aber auch nachvollziehbar, dass das Geschäft eine einheitliche Fassade bekomme – auch über mehrere Gebäude hinweg.

Klimaanlagen und Wärmepumpen werden erlaubt

Eine ganz andere Rolle als 1981 spielen heute Wärmepumpen, Klima- und Entlüftungsgeräte. Die sind bisher verboten, künftig darf man sie zumindest an den Seitenwänden und nach hinten anbringen. In der dicht bebauten Altstadt geht das aber oft gar nicht, protestierte Bunten-Stadträtin Ute Donie. „Denn hinten steht gleich das nächste Haus.“ Deshalb darf man nun sogar zur Straße hin technische Anlagen anbringen, allerdings nur wenn sie gut getarnt sind.

Viele Diskussionen gab es in den vergangenen Jahren um Solaranlagen in der Altstadt. Der Begriff „Photovoltaik“ taucht im neuen Satzungsentwurf gar nicht mehr auf. Der Grund: Die Landesbauordnung erlaubt neuerdings überall Solaranlagen. Und als Gesetz „sticht“ die LBO eine städtische Satzung.

Der Entwurf für die neue Altstadtsatzung wird demnächst für einen Monat öffentlich ausgelegt und danach nochmal überarbeitet. Der Gemeinderat wird dann im kommenden Jahr über die Endfassung entscheiden.

Konfliktstoff in §12: „Werbeanlagen und Automaten“

Der Paragraf zu Werbeanlagen war bisher sehr knapp gehalten: „Sie müssen sich in Umfang, Werkstoff und Farbe dem Charakter der Altstadt anpassen.“ Maximale Höhe: 55 Zentimeter, maximale Länge: zwei Drittel der Fassade. Durchlaufende, wechselnde oder blinkende Lichtwerbung ist verboten.

Doch mittlerweile hat sich reichlich Wildwuchs ausgebreitet, zudem gibt es viele technische Neuerungen. Deswegen füllen die neuen Vorschriften für Werbeanlagen gleich mehrere Seiten. Darin geht es auch nicht mehr nur um die Fassade, sondern auch um die Schaufenster. „Das flächige Verkleben, Verhängen oder Streichen von Fensterscheiben ist maximal für die Dauer eines Monats während Umbau- und Renovierungsarbeiten zulässig.“ Oder: „Abbildungen von Nahrungsmitteln sind unzulässig.“

„Ich finde es gut, dass Sie da rangehen“, lobte JA-Stadtrat Moritz Liss das Stadtplanungsamt. Aber das müsse auch „für unsere eigenen Schaufenster“ gelten. Liss nannte die Fensterfront der WTG und das ehemalige Kaufhaus Jeckel, dessen Fenster monatelang mit allerlei Werbung zugeklebt waren. „Das sieht furchtbar aus.“

Auf Antrag der Grünen-Fraktion stimmte der Gemeinderat für eine weitere Verschärfung: Der sonst übliche Bestandsschutz gilt nun nicht mehr „bei Betreiber- oder Inhaberwechsel und bei der Änderung oder Auswechslung einer bestehenden Werbeanlage“.