
Prozess gegen 39-jährigen Rottenburger: Er wollte seine Ehefrau nicht töten
Ein Rottenburger verletzte seine Ehefrau mit dem Cutter-Messer am Hals. Die Schwurgerichtskammer sah keinen Tötungsvorsatz und verhängte eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Am Schwurgericht Tübingen ging es um Gewalt in der Partnerschaft.
Marijan Murat/dpa