Festnahme in Rottenburg
: Frau mit Messer verletzt — Ehemann in Haft

Weil er im Streit seine Ehefrau mit einem Messer am Hals verletzt haben soll, sitzt ein 39-jähriger Rottenburger nun in Untersuchungshaft. Die Angegriffene war selbst zum Polizeirevier gegangen und hatte Anzeige erstattet.
Von
swp
Rottenburg
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Das Polizeirevier in Rottenburg

Das Polizeirevier in Rottenburg: Dort wurde die offenbar nur leicht verletzte Frau erstversorgt.

Angelika Bachmann/Archiv
  • 39-Jähriger in Rottenburg wegen Verdacht auf versuchten Totschlag in Untersuchungshaft.
  • Ehefrau bei Streit in Wohnung am Hals mit Messer verletzt – keine Lebensgefahr.
  • Frau erstattete Anzeige direkt bei der Polizei; medizinische Erstversorgung erfolgte vor Ort.
  • Tatverdächtiger wurde ohne Widerstand festgenommen; mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt.
  • Ermittlungen zu Streitursache und Ablauf dauern an – Haftbefehl bereits erlassen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen gegen einen 39-Jährigen. Er soll am Donnerstag, 24. Juli, in Rottenburg seine Ehefrau mit einem Messer verletzt zu haben. Der Beschuldigte sitzt seit vergangenem Freitag in Untersuchungshaft.

Laut den Ermittlern soll der 39-Jährige seine Ehefrau am Donnerstagnachmittag bei einem Streit in der gemeinsamen Wohnung mit einem Messer am Hals verletzt haben. Die Frau ging daraufhin aufs Rottenburger Polizeirevier. Dort wurde sie erstversorgt und anschließend vom Rettungsdienst zur ambulanten Behandlung in eine Klinik gebracht. Konkrete Lebensgefahr bestand laut Polizei nicht.

Mann in der Wohnung festgenommen

Der Ehemann wurde in der Wohnung von der Polizei widerstandslos vorläufig festgenommen. Das mutmaßlich verwendete Messer wurde beschlagnahmt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der 39-Jährige am Freitagmittag dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete gegen den Beschuldigten die Untersuchungshaft an.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zum Auslöser des Streits sowie zu dessen Ablauf dauern an.