Diözese Rottenburg-Stuttgar: Interview Monika Stolz: „Wir wollen kein Feigenblatt sein“

Monika Stolz leitet die Kommission sexuellen Missbrauchs in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Marijan Murat/dpaWie steht es in der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit der Aufarbeitung sexueller Gewaltverbrechen von Klerikern an Kindern und Jugendlichen? Der skandalöse Umgang mit Betroffenen im Erzbistum Köln hat Misstrauen geschürt.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat bereits 2003 eine Missbrauchskommission eingerichtet. Sie ist Ansprechpartner für Betroffene. Den Vorsitz hat die ehemalige Sozialministerin Monika Stolz. Im Videogespräch berichtet sie von ihrer Arbeit und blickt auf ein neues Gremium, das bisheriges Tun überprüfen und Verantwortliche benennen wird.
Frau Stolz, immer mehr Bistümer lassen Personalakten von Klerikern durch unabhängige Gutachter prüfen. Gibt es solch eine Kontrollinstanz auch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart?
Monika Stolz: Das ist für uns ein neues Gremium. Jedes Bistum muss eine Aufarbeitungskommission einrichten, die die Aufklärungsarbeit in den Diözesen bewertet. Dieses Gremium wird in Rottenburg-Stuttgart gerade auf den Weg gebracht. Den Auftrag dazu hat die Bischofskonferenz klar formuliert. Darüber hinaus gibt es die Kommission sexuellen Missbrauch (KSM).
Das neue Gremium wird dann quasi die Oberaufsicht haben . . .
Ja. Dieses Gremium wird sich den Umgang der Diözese mit den Missbrauchsfällen anschauen.
In der Diözese wurde schon sehr früh eine Missbrauchskommission eingerichtet - im Jahr 2003. Da war die Missbrauchswelle, die 2010 durch Gewaltverbrechen im Canisiuskolleg in Berlin ausgelöst wurde, noch gar nicht im Rollen. Warum so früh?
Als in den USA über Missbrauch in der katholischen Kirche berichtet wurde, hat sich Bischof Fürst dort persönlich informiert. Daraufhin hat er in seiner Diözese die Kommission eingerichtet. Sie besteht aus acht unabhängigen Personen, denen jede Meldung von sexuellem Missbrauch in der Diözese vorgelegt wird. Wir geben Ratschläge, wie mit Betroffenen und Beschuldigten umgegangen werden soll. Für unsere Einschätzungen bekommen wir alle Unterlagen aus den Personalakten, die für die Klärung eines Falls notwendig sind, sofern keine berechtigten Interessen oder schützenswerten Daten von Dritten diesem Vorgehen entgegenstehen. Bischof Fürst war das von Anfang an wichtig. Daran hatte ich nie einen Zweifel. Sonst wären ich und andere nicht mehr in der Kommission. Denn keiner von uns will ein Feigenblatt für eventuelle Missstände in der Kirche sein.
Befassen Sie sich ausschließlich mit aktuellen Fällen oder wie weit reicht ihr Blick zurück?
Es sind überwiegend alte und sehr alte Fälle. In Zahlen: Zum Beispiel 2020 haben wir 36 Meldungen von Missbrauch erhalten. In 22 Fällen war der Beschuldigte bereits verstorben. Nur neun Fälle stammten aus jüngerer Zeit. Viele Betroffene tragen die Last jahrzehntelang mit sich herum, ehe sie sich offenbaren. Daraus lernen wir, dass Kinder, die sexuelle Gewalt erfahren, schnell Menschen brauchen, gegenüber denen sie sich öffnen können, die ihnen glauben. So können wir schneller aufklären und die Verbrechen stoppen.
Sind Betroffene in die Aufarbeitung einbezogen?
In der neuen Aufarbeitungskommission werden Betroffenenvertreter dabei sein. In der KSM haben wir Experten, die in der Beratung Betroffener tätig sind.
Wollen Betroffene, dass der Name des Täters öffentlich wird?
Nach meiner Erfahrung ist es den Betroffenen wichtiger, dass sie ihre Geschichte erzählen können - und dass ihnen geglaubt wird. Manchmal wollen die Betroffenen mit dem Beschuldigten auch ein Gespräch führen. Dass der Name des Peinigers veröffentlicht wird, ist für die meisten weniger wichtig. Sie wollen vor allem, dass anderen Leid erspart bleibt. Klar ist: Wir arbeiten im Rahmen des kirchlichen und des staatlichen Rechts. Da haben wir Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu beachten. Wir dürfen Beschuldigte nicht einfach öffentlich an den Pranger stellen.
Hintergrund der Frage sind die Vorgänge im Erzbistum Köln, wo Kardinal Woelki angekündigt hat, mit den Gutachten auch Namen von Verantwortlichen zu nennen. Und zwar auch Namen derjenigen, die Täter geschützt haben. Ist so etwas in Rottenburg-Stuttgart geplant?
Ich gehe davon aus, dass die neue Aufarbeitungskommission Verantwortliche benennt. Das erwarte ich auch. Denn das ist wichtig für Glaubwürdigkeit und Transparenz. Jedem Bischof, jedem Personalverantwortlichen würde ich raten, zu seiner Verantwortung zu stehen.
Täterschutz kam lange Zeit vor dem Opferschutz. Auch in der Diözese wurde noch 2008 ein auffälliger Pfarrer versetzt, ohne dass die Pfarrgemeinde von den Vorwürfen wusste. Hat ein Umdenken stattgefunden?
Ich kann nur über meine Erfahrungen seit dem Jahr 2014 sprechen. Wir achten sehr darauf, dass keine institutionellen Reflexe wie der Schutz des Arbeitgebers zum Zug kommen. Sonst würden wir unsere Arbeit nicht gut machen. Wir als Kommission können zwar nur beraten, da aber auch die Personalverantwortlichen in unserer Runde sind, wissen wir sehr genau über die Umsetzung unserer Empfehlungen Bescheid. Wir können nachbohren.
Ist die Praxis der leidigen Versetzungen in ein anderes Bistum damit abgeschafft?
Eine Versetzung eines beschuldigten Priesters ohne vorherige Aufklärung, ohne eventuell notwendige Sanktionen, ohne eine eventuelle Meldung an die Staatsanwaltschaft und ohne Information darüber an den neuen Dienstort, beziehungsweise Dienstvorgesetzten, ist nicht zulässig. In dem von Ihnen angesprochenen Fall würde man heute anders handeln.
Wie viele Pfarrer wurden aus dem Priesterstand entfernt?
Vor meiner KSM-Zeit wurden zwei Pfarrer in den Laienstand versetzt. Während meiner Zeit weiß ich von ein Fall. Die Entscheidung darüber fällt Rom. Darüber hinaus gibt es weitere Sanktionen, die der Bischof erlassen kann, zum Beispiel Zelebrationsverbot, Verbot der Seelsorge, der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder Geldbußen. Da gibt es in der Kirche mittlerweile strenge Regularien. Die aktuellen Kirchengesetze sind in den Konsequenzen für die Täter teilweise strenger als die staatlichen Gesetze.
Wo stößt die bisherige Missbrauchskommission an Grenzen?
Formal arbeiten wir im Rahmen des Rechts und der Regularien. Da gibt es beispielsweise Rahmen für Zahlungen zur Anerkennung des Leids oder für den Ablauf der Verfahren. Doch es gibt auch andere Grenzen. Wir wissen, dass wir mit Gesprächen und Geld das Geschehene nicht rückgängig machen können. Das bleibt für die Betroffenen schmerzhaft, das bleibt ihre Last.
Ärztin und Politikerin
Dr. Monika Stolz war von 2001 bis 2016 CDU-Landtagsabgeordnete und von 2006 bis 2011 Arbeits- und Sozialministerin in Baden-Württemberg. Die Ärztin aus Ulm engagiert sich seit ihrem Abschied von der Politik 2016 in der Missbrauchskommission im Bistum Rottenburg-Stuttgart, daneben auch im Caritas-Rat und im Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Als Mutter und Großmutter liegt ihr der Kinderschutz am Herzen.
