Delikt in Rottenburg: 50-Jähriger stiehlt Ware und schlägt Mitarbeiter

Der Polizei war der 50-Jährige bereits bekannt. (Symbolfoto)
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa- Ein 50-Jähriger stahl Parfum in Rottenburg und schlug Mitarbeitende.
- Tatverdächtiger bereits in Untersuchungshaft.
- Polizei fand weitere gestohlene Werkzeuge im Rucksack.
- Bereits am 04.10.2024 Diebstahl in derselben Drogerie.
- Staatsanwaltschaft Tübingen ermittelt wegen räuberischen Diebstahls.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen sowie das Polizeirevier Rottenburg seit Mittwochnachmittag (23.10.2024) gegen einen polizeibekannten 50-Jährigen. Dem Mann werde zur Last gelegt, nach einem Diebstahl in einem Drogeriemarkt zwei Mitarbeitende geschlagen zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Den derzeitigen Ermittlungsergebnissen zufolge hielt sich der 50-Jährige kurz vor 15 Uhr in einem Drogeriemarkt in der Königstraße auf. Dort soll er ohne zu bezahlen den Kassenbereich mit zwei zuvor aus einem Regal entnommenen Parfum-Flakons passiert haben.
Bereits zuvor auffällig gewesen
Nachdem er vom Ladendetektiv angesprochen worden war, soll der Mann sowohl diesen als auch eine hinzukommende Kassiererin geschlagen haben, um sich im Besitz des Diebesgutes zu halten. Die beiden Mitarbeitenden wurden leicht verletzt. Bei der Durchsuchung des Rucksacks des Tatverdächtigen fanden die hinzugerufenen Polizeibeamten mehrere wohl aus einem örtlichen Baumarkt stammende und noch verpackte Werkzeuge. Die Ermittlungen, ob diese möglicherweise entwendet worden waren, dauern an. Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen.
Außerdem wird dem 50-Jährigen zur Last gelegt, bereits am Nachmittag des 04.10.2024 aus derselben Drogerie noch nicht näher bekannte Waren gestohlen zu haben. Nach dem Auslösen eines entsprechenden Alarms soll er einem Mitarbeiter, der auf die Tat aufmerksam geworden war und ihn zur Rückkehr in den Markt aufgefordert hatte, mit erhobener Faust gedroht haben, um anschließend mit dem Diebesgut zu flüchten.
Der wegen Diebstahlsdelikten vorbestrafte und unter Bewährung stehende Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen am Donnerstagmittag (24.10.2024) dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Dieser erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete gegen den 50-Jährigen die Untersuchungshaft an.
